
Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater
Ab dem 17. August 2026 tritt in der Slowakei ein neues Gesetz über das Handelsregister Gesetz Nr. 29/2026 Slg. in Kraft, das die bedeutendsten Änderungen im Bereich der Registrierung von Handelsgesellschaften seit Jahrzehnten mit sich bringt. Es ersetzt die bisherige Rechtsregelung aus dem Jahr 2003 und verfolgt vor allem das Ziel, die Funktionsweise des Handelsregisters zu modernisieren, den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und die Verlässlichkeit der eingetragenen Daten zu erhöhen.
Aus praktischer Sicht handelt es sich um einen recht bedeutenden Wandel – das Handelsregister wird nicht mehr nur ein formales Evidenzinstrument sein, sondern ein System, auf dessen Daten man sich unmittelbar und ohne weitere Nachweise verlassen kann.
Das bisherige System wurde seit Langem vor allem wegen komplizierter Verfahren und unzureichender Qualitätskontrolle der eingereichten Dokumente kritisiert. Die neue Rechtsregelung reagiert darauf mit einer deutlichen Stärkung der Verantwortung fachlicher Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Notare und legt zugleich größeren Wert auf die Vernetzung öffentlicher Register sowie die elektronische Verarbeitung von Daten.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass die Verwaltung einfacher und schneller werden sollte. Andererseits wird es notwendig sein, der Qualität rechtlicher Handlungen und der Dokumentation größere Aufmerksamkeit zu widmen.
Notare als Alternative zu Gerichten
Eine der deutlichsten Änderungen ist die Erweiterung der Befugnisse von Notaren. Nach der neuen Regelung werden sie Registrierungen nicht nur bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sondern auch bei weiteren Rechtsformen durchführen können.
In der Praxis entsteht damit die Möglichkeit zu wählen, ob der Unternehmer das Registergericht oder einen Notar als Registrator in Anspruch nimmt. Es wird erwartet, dass dieser Schritt zur Beschleunigung der Eintragungen beiträgt und zugleich die Gerichte von einem Teil ihrer Agenda entlastet. Gleichzeitig gilt jedoch, dass ein Notar keine Eintragung vornehmen darf, wenn er die zugrunde liegenden Dokumente für die betreffende Handlung vorbereitet hat. Dadurch wird der Grundsatz der unabhängigen Kontrolle gestärkt.
Strengere Vertretungsregeln und höhere Verantwortung
Das neue Gesetz beschränkt zugleich den Kreis der Personen, die einen Un ternehmer bei der Registrierung vertreten dürfen. Nach der neuen Regelung wird dies nur noch durch einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen eigenen Arbeitnehmer des Unternehmers möglich sein.
Ziel ist es, unprofessionelle Vermittlungsdienste zu eliminieren und das Risiko von Fehlern bei Einreichungen zu verringern. Damit hängt auch die Erhöhung von Sanktionen zusammen – Geldbußen für gesetzliche Vertreter bei Pflichtverletzungen können bis zu 4.000 EUR betragen und wiederholt verhängt werden.
Ende der „formalen Unterschriften“ – Fokus auf den Inhalt
Eine wichtige Änderung betrifft auch die strengere Form von Unternehmensdokumenten. Während bisher in vielen Fällen eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift ausreichte, wird nach der neuen Regelung die Ausfertigung des Dokuments in Form einer notariellen Urkunde oder dessen Autorisierung durch einen Rechtsanwalt erforderlich sein.
Zweck dieser Regelung ist es, dass rechtlich bedeutsame Dokumente nicht nur formal korrekt sind, sondern ihr Inhalt auch einer fachlichen Prüfung unterzogen wird. Der Rechtsanwalt oder Notar trägt somit die Verantwortung für die Übereinstimmung des Dokuments mit dem Gesetz, was die Zahl der in der Praxis entstehenden Fehler und Streitigkeiten deutlich verringern sollte.
Reservierung des Handelsnamens als neues Instrument
Das neue Gesetz führt außerdem die Möglichkeit ein, einen Handelsnamen zu reservieren, noch bevor die Gesellschaft selbst gegründet wird. Die Reservierung wird für einen Zeitraum von 60 Tagen gegen eine Gebühr von 50 EUR möglich sein und in einem eigenen Register erfasst.
Diese Änderung berücksichtigt die Bedürfnisse von Unternehmern, die bereits vor der Entstehung der Gesellschaft eine Marke aufbauen möchten. In der Praxis wird dadurch das Risiko beseitigt, dass der gewählte Name von einer anderen Person besetzt wird, bevor die eigentliche Registrierung erfolgt.
Flexiblere Eigentümerstrukturen
Aus Sicht der Unternehmensplanung ist auch die Aufhebung der Beschränkungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Aneinanderreihen von Gesellschaften von Bedeutung. Einpersonen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden weitere Gesellschaften besitzen können, und auch die Begrenzung der Anzahl von Gesellschaften, in denen eine natürliche Person alleiniger Gesellschafter sein darf, wird aufgehoben.
Diese Regelung schafft Raum für die Bildung flexiblerer Holding- und Investitionsstrukturen, was insbesondere für größere Unternehmensgruppen und Start-ups wichtig ist.
Rechtliche Verbindlichkeit der Angaben im Handelsregister
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der rechtlichen Verbindlichkeit der im Handelsregister veröffentlichten Angaben. Mit anderen Worten: Online verfügbare Daten werden direkt in Rechts- und Geschäftsbeziehungen verwendet werden können, ohne dass zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
In der Praxis bedeutet dies eine geringere administrative Belastung – beispielsweise wird es nicht mehr notwendig sein, öffentlichen Behörden oder Geschäftspartnern wiederholt Auszüge aus dem Handelsregister vorzulegen.
Praktische Auswirkungen auf Unternehmen
Für bestehende Gesellschaften ist wichtig, dass das Gesetz keine rückwirkenden Änderungen bereits eingetragener Daten verlangt. Die Änderungen werden sich daher vor allem bei neuen Eintragungen und bei Änderungen innerhalb von Gesellschaften zeigen.
Aus praktischer Sicht wird jedoch zu berücksichtigen sein, dass jede wesentlichere Änderung – etwa eine Übertragung eines Geschäftsanteils, ein Wechsel des Geschäftsführers oder eine Änderung des Stammkapitals – verfahrensmäßig anspruchsvoller sein und eine hochwertige rechtliche Vorbereitung erfordern wird.
Fazit
Das neue Gesetz über das Handelsregister bringt eine Kombination aus Vereinfachung und Verschärfung. Einerseits erhöhen sich die Geschwindigkeit und die Zugänglichkeit der Registrierung, andererseits steigen die Anforderungen an Fachkompetenz und Qualität der Dokumente.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass einige Prozesse zwar einfacher werden, sie jedoch nur schwer ohne fachliche Beratung auskommen werden. Die richtige Einstellung gesellschaftsrechtlicher Schritte und die rechtzeitige Vorbereitung der Dokumente werden für ein reibungsloses Funktionieren nach August 2026 entscheidend sein.
Die Informationen auf dieser Website sollen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Vorschriften geben. Sie sind in keiner Weise als Leitfaden für die Anwendung in der Praxis gedacht, die von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften erheblich abweichen kann. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Garantie für eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die Informationen dürfen daher nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstigen Berater angesehen werden. EMINEO PARTNERS ist nicht verantwortlich oder haftbar für Unstimmigkeiten, Auslassungen oder Ergebnisse, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Alle Informationen und Beispiele werden ohne Gewähr für ihre Anwendbarkeit in der Praxis zur Verfügung gestellt. EMINEO PARTNERS ist nicht verpflichtet, die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Beispiele an die geltenden Rechtsvorschriften anzupassen.
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Zusammenfassung des Artikels
Das neue Handelsregister ab August 2026 bringt Unternehmern schnellere Eintragungen, die Möglichkeit zur Reservierung eines Handelsnamens, eine stärkere Einbindung von Notaren sowie die rechtliche Verbindlichkeit der Registerdaten. Gleichzeitig werden die Vertretungsregeln verschärft, die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter erhöht und ein größerer Wert auf die fachliche Vorbereitung von Dokumenten gelegt. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten, insbesondere wenn sie die Gründung einer Gesellschaft, den Wechsel eines Geschäftsführers, die Übertragung eines Geschäftsanteils oder eine andere wesentliche Änderung im Handelsregister planen.
FAQ zum neuen Handelsregister ab August 2026
Ab wann gilt das neue Handelsregister in der Slowakei?
Der Hauptteil des neuen Gesetzes über das Handelsregister tritt am 17. August 2026 in Kraft. Ab diesem Datum ändern sich die Regeln für die Registrierung von Gesellschaften, die Eintragung von Änderungen in das Handelsregister sowie die Art und Weise, wie Registerdaten in der Praxis verwendet werden.
Was ändert sich im Handelsregister ab August 2026?
Ab August 2026 wird das Handelsregister deutlich modernisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Registrierung von Gesellschaften, die Befugnisse von Notaren, strengere Vertretungsregeln, die höhere Verantwortung gesetzlicher Vertreter, die Reservierung eines Handelsnamens sowie die rechtliche Verbindlichkeit der im Handelsregister eingetragenen Angaben.
Wird die Gründung einer s.r.o. ab August 2026 einfacher?
Die Gründung einer s.r.o. sollte in manchen Fällen einfacher und schneller werden, insbesondere dank stärkerer Digitalisierung und der Möglichkeit, einen Notar als Registrator zu nutzen. Gleichzeitig wird jedoch größere Aufmerksamkeit auf die Richtigkeit der Dokumente gelegt werden müssen, da das neue System stärker auf fachliche Kontrolle und Verantwortung ausgerichtet ist.
Was ist die Reservierung eines Handelsnamens und wie wird sie funktionieren?
Die Reservierung eines Handelsnamens ermöglicht es einem Unternehmer, einen Firmennamen zu blockieren, noch bevor die Gesellschaft selbst gegründet wird. Die Reservierung wird für 60 Tage gegen eine Gebühr von 50 EUR möglich sein. Es handelt sich um ein praktisches Instrument insbesondere für Unternehmer, die ihre Marke, Website, ihr Marketing oder ihre rechtliche Dokumentation im Voraus vorbereiten möchten.
Wie betrifft das neue Handelsregister bestehende Unternehmen?
Bestehende Unternehmen werden bereits eingetragene Daten nicht automatisch rückwirkend ändern müssen. Die Änderungen werden sie jedoch bei neuen Eintragungen oder Änderungen innerhalb der Gesellschaft betreffen, beispielsweise bei einem Wechsel des Geschäftsführers, Gesellschafters, Handelsnamens, Sitzes oder Stammkapitals.
Hat das neue Handelsregister Auswirkungen auf die Buchhaltung eines Unternehmens?
Die Änderung des Gesetzes über das Handelsregister ändert für sich genommen nicht automatisch die Führung der Buchhaltung. Auswirkungen auf die Buchhaltung können jedoch bei konkreten unternehmerischen Änderungen entstehen, beispielsweise bei einer Änderung der Gesellschafter, des Stammkapitals, beim Verkauf eines Geschäftsanteils oder bei der Schaffung einer neuen Eigentümerstruktur. Deshalb ist es wichtig, dass rechtliche Änderungen auch mit buchhalterischen und steuerlichen Pflichten abgestimmt werden.
Benötigt ein Unternehmen bei einer Änderung im Handelsregister einen Steuerberater?
Nicht bei jeder Änderung. Ein Steuerberater kann jedoch dann nützlich sein, wenn die Änderung im Handelsregister mit einer Übertragung eines Geschäftsanteils, dem Verkauf eines Unternehmens, dem Eintritt eines Investors, einer Reorganisation oder der Schaffung einer Holdingstruktur zusammenhängt. In solchen Fällen kann die Entscheidung des Unternehmers erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Was sollten Unternehmen vor August 2026 tun?
Unternehmen sollten die im Handelsregister eingetragenen Daten überprüfen und geplante Änderungen innerhalb der Gesellschaft im Voraus durchdenken. Wenn ein Unternehmer eine Übertragung eines Geschäftsanteils, einen Wechsel des Geschäftsführers, eine Änderung der Eigentümerstruktur oder die Gründung einer neuen Gesellschaft plant, wird empfohlen, die Dokumente ausreichend im Voraus vorzubereiten.