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Ing. Viktória Horáčiková

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater

Die Entscheidung über die Wahl der Rechtsform gehört zu den ersten und zugleich wichtigsten Schritten beim Start einer Geschäftstätigkeit. Es handelt sich dabei nicht nur um eine formale Frage — die gewählte Form hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche und abgabenrechtliche Belastung, den Verwaltungsaufwand sowie das persönliche Risiko des Unternehmers.

In der Praxis wird am häufigsten zwischen einer Tätigkeit als Einzelunternehmer und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden. Jede dieser Formen hat ihre Vorteile und Grenzen, und es gibt keine universelle Lösung, die für jeden Unternehmer geeignet wäre.

Der Einzelunternehmer handelt als natürliche Person und haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen. Das bedeutet, dass im Falle eines geschäftlichen Misserfolgs auch sein Privatvermögen gefährdet sein kann. Eine GmbH hingegen ist eine eigenständige juristische Person, die für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Der Gesellschafter haftet grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (nach Einzahlung der Einlage), was in der Praxis einen erheblichen Schutz des Privatvermögens darstellt.

Es ist jedoch zu betonen, dass der Geschäftsführer für die ordnungsgemäße Ausübung seiner Funktion verantwortlich ist. Bei Pflichtverletzungen kann er für entstandene Schäden haften. Daher spielt auch das unternehmerische Risiko eine wichtige Rolle — bei risikoreicheren Tätigkeiten ist eine GmbH häufig die sicherere Wahl.

Zusammenfassung des Artikels

Die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens im Jahr 2026. Jede Rechtsform bringt unterschiedliche steuerliche und abgabenrechtliche Belastungen, administrative Pflichten sowie ein unterschiedliches Maß an persönlichem Risiko mit sich. Ein Einzelunternehmen ist einfacher zu gründen und zu verwalten, jedoch haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen und die Beiträge sind verpflichtend. Eine GmbH bietet einen höheren Schutz des Privatvermögens und kann bei bestimmten Einkommenshöhen steuerlich vorteilhafter sein, erfordert jedoch doppelte Buchführung, höhere Anfangskosten und eine komplexere Verwaltung. Die optimale Wahl hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen, dem unternehmerischen Risiko, dem geplanten Wachstum und den Präferenzen hinsichtlich der sozialen Absicherung des Unternehmers ab.

Administrative Anforderungen

Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell, einfach und bei der Online-Gründung freier Gewerbe in der Regel gebührenfrei. Ebenso einfach ist auch dessen Beendigung.

Aus Sicht der Aufzeichnungen gilt für Einzelunternehmer ein deutlich einfacheres System:

  • es kann eine steuerliche Einnahmen-Ausgaben-Aufzeichnung über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräte geführt werden, ohne dass das Rechnungslegungsgesetz und Buchführungsregeln eingehalten werden müssen. Diese Aufzeichnungen dienen der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage
  • es kann eine einfache Buchführung geführt werden, wobei die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes einzuhalten sind und bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen
  • es können Pauschalausgaben geltend gemacht werden, sofern keine Umsatzsteuerpflicht besteht
  • es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung, diese kann jedoch freiwillig geführt werden

In der Praxis bedeutet dies eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis für die Buchhaltung, insbesondere wenn Pauschalausgaben angewendet werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gründung einer GmbH ist administrativ und zeitlich aufwendiger und mit höheren Anfangskosten verbunden. Auch ihre Auflösung oder Liquidation ist ein Prozess, der mehrere Monate dauert.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen.

Steuerliche Belastung

Einzelunternehmen

Die Steuerbemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben — der Einzelunternehmer kann entweder tatsächliche Ausgaben oder Pauschalausgaben in Höhe von 60 % der Einnahmen (maximal 20.000 EUR) anwenden. Pauschalausgaben müssen nicht belegt werden, können jedoch nicht von Umsatzsteuerzahlern genutzt werden. Zusätzlich können nachweislich gezahlte Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.

Der Einzelunternehmer kann seine Steuerbemessungsgrundlage außerdem um steuerfreie Beträge reduzieren — für sich selbst, den Ehepartner oder Beiträge zur dritten Rentensäule. Nach Berechnung der Steuerschuld gelten folgende Einkommensteuersätze:

  • 15 % bei Einnahmen bis 100.000 EUR
  • progressive Sätze von 19 % bis 35 % bei höheren Einnahmen

Der Einzelunternehmer zahlt keine Mindeststeuer und ist ab 2026 von der Steuer auf Finanztransaktionen befreit.

Wenn tatsächliche Ausgaben angewendet werden, kann die Steuer optimiert werden, indem Ausgaben am Ende des Steuerzeitraums bezahlt oder Kunden gebeten werden, Rechnungen erst im neuen Jahr zu begleichen. Da Einnahmen und Ausgaben nach dem Cash-Prinzip versteuert werden, ist eine solche Optimierung relativ einfach.

Bei niedrigen und mittleren Einnahmen kann ein Einzelunternehmen insgesamt steuerlich günstiger sein. Es ist jedoch zu beachten, dass Einsparungen bei der Steuer durch höhere Sozialabgaben ausgeglichen werden können.

Ein weiterer eher sozialer Vorteil besteht darin, dass der Einzelunternehmer 2 % der gezahlten Steuer an seine Eltern übertragen kann, sofern diese Rentner sind und das Rentenalter erreicht haben. Bei einer GmbH ist dies nicht möglich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH kann keine steuerfreien Beträge oder Steuerboni geltend machen. Die Steuerbemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen, wobei die Aufwendungen ordnungsgemäß verbucht und nachweisbar sein müssen. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer:

  • 10 % bis 100.000 EUR
  • 21 % bis 5.000.000 EUR
  • 24 % darüber hinaus

Zusätzlich unterliegt die Gesellschaft einer Mindeststeuer, die je nach Einnahmen zwischen 340 EUR und 11.520 EUR liegt. Finanztransaktionen unterliegen der Finanztransaktionssteuer. Bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter wird eine Quellensteuer von 7 % erhoben, sodass Gewinne sowohl auf Gesellschafts- als auch auf persönlicher Ebene besteuert werden.

Die Gründung einer GmbH kann ebenfalls eine sehr interessante und steuerlich vorteilhafte Lösung sein. Angesichts steigender Kranken- und Sozialabgaben im Jahr 2026 sollten auch kleinere Einzelunternehmer eine Umwandlung in eine GmbH prüfen. Selbst ohne Pauschalausgaben kann der Steuersatz von 10 % bis 100.000 EUR günstiger sein als 15 % Einkommensteuer plus Sozialabgaben. Allerdings müssen auch zusätzliche Kosten wie Buchhaltung berücksichtigt werden.

Die Entscheidung hängt nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren ab, sondern auch von Präferenzen hinsichtlich der sozialen Absicherung, die ebenfalls über eine GmbH gewährleistet werden kann.

Abgabenbelastung

Einzelunternehmen

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Krankenversicherungsbeiträge ab dem ersten Tag der Tätigkeit zu zahlen. Ab dem ersten Tag des sechsten Monats nach der Gründung entstehen auch Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Krankenversicherung: mindestens 121,92 EUR monatlich bzw. 16 % der Einnahmen
  • Sozialversicherung: 131,34 EUR monatlich bei niedrigen Einkommen und 303,11 EUR bei Einkommen über 9.144 EUR jährlich
  • ohne Ausnahmen mindestens 425,03 EUR monatlich

Für die Krankenversicherung erfolgt eine jährliche Abrechnung, wodurch bei höheren Einnahmen Nachzahlungen entstehen können. Bei der Sozialversicherung erfolgt keine jährliche Abrechnung — gezahlte Beiträge gelten als endgültig.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft ohne Mitarbeiter zahlt keine Sozialabgaben. Wenn Mitarbeiter beschäftigt sind, einschließlich eines Gesellschafter-Geschäftsführers, zahlt der Arbeitgeber Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge.

Bei einem Geschäftsführer im Arbeitsverhältnis:

  • Sozialversicherung des Arbeitgebers: 25,2 % des Bruttogehalts
  • Krankenversicherung: 11 % des Bruttogehalts
  • Vorschriften zum Mindestlohn gelten

Bei einem Geschäftsführer, der seine Tätigkeit auf Grundlage eines Geschäftsführervertrags ausübt:

  • geringere Sozialversicherungsbeiträge (21,75 %), da keine Unfall- und Garantieversicherung anfällt
  • Krankenversicherungsbeiträge bleiben gleich
  • keine Mindestlohnbindung — die Vergütung kann minimal festgelegt werden

Übersichtliche Zusammenfassung

Bereich Einzelunternehmen GmbH
Buchführung Steueraufzeichnungen • einfache Buchführung • Pauschalausgaben möglich doppelte Buchführung
Ausgaben 60 % Pauschale (max. 20.000 €) oder tatsächliche Kosten nur nachweisbare Kosten
Steuerfreie Beträge Ja Nein
Einkommensteuer 15 % bis 100.000 € • sonst 19–35 % 10 % bis 100.000 € • 21 % bis 5 Mio. € • 24 % darüber
Mindeststeuer Nein Ja
Gewinnbesteuerung einmalig doppelt
Finanztransaktionssteuer entfällt gilt
Krankenversicherung verpflichtend nur bei Vergütung
Sozialversicherung verpflichtend nur bei Vergütung

FAQ — Häufige Fragen

Was ist im Jahr 2026 vorteilhafter — Einzelunternehmen oder GmbH?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Bei niedrigeren Einnahmen ist das Einzelunternehmen oft einfacher und günstiger, bei höheren Einnahmen oder höherem Risiko die GmbH.

Was ist der Hauptunterschied bei der Haftung?
Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Die GmbH haftet mit Gesellschaftsvermögen, was einen höheren Schutz des Privatvermögens bietet.

Welche Form hat weniger Bürokratie?
Das Einzelunternehmen ist deutlich weniger aufwendig. Die GmbH unterliegt mehr gesetzlichen Pflichten.

Werden bei einer GmbH Sozialabgaben gezahlt?
Nur wenn Mitarbeiter beschäftigt sind oder der Geschäftsführer eine Vergütung erhält.

Kann die Rechtsform später geändert werden?
Ja, Unternehmer wechseln häufig mit wachsendem Geschäft zur GmbH.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist keine rein formale Entscheidung, sondern eine strategische Weichenstellung, die langfristig Steuern, Abgaben und persönliches Risiko beeinflusst.

Eine falsche Wahl kann zu unnötig hohen Belastungen oder unterschätzten Risiken führen. Was zu Beginn optimal ist, muss es später nicht mehr sein — daher ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll.

Die Steuergesetzgebung bietet mehrere legale Möglichkeiten zur Optimierung, deren richtige Anwendung jedoch Fachwissen erfordert.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich an Steuerberater und Fachleute zu wenden, die alle relevanten Aspekte bewerten und die optimale Lösung entsprechend Einkommen, Risiko, Wachstum und langfristigen Zielen empfehlen.

 

 

 

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Ing.

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