Skip to main content
Ing. Viktória Horáčiková

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater

Ab 2026 ändert sich die Art und Weise der Meldung der an der Quelle einbehaltenen Steuer. Die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik führt nämlich ein neues Formularmuster für die Mitteilung über den Abzug und die Abführung der an der Quelle einbehaltenen Steuer ein, das den Umfang der gemeldeten Angaben zu einzelnen Einkommensempfängern erweitert.

Dies ist ein weiterer Schritt im Trend zur Stärkung analytischer Daten seitens der Steuerverwaltung. Ein ähnlicher Ansatz war bereits bei der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2025 zu beobachten, wo beispielsweise in Tabelle I Transaktionen mit verbundenen Personen detaillierter ausgewiesen wurden. Das neue Formular zur Quellensteuer verfolgt dasselbe Ziel – genauere Angaben zu einzelnen Einkommensempfängern zu erhalten.

Ab wann das neue Formular verwendet wird

Die Finanzverwaltung hat ein neues Formularmuster mit der Bezeichnung „OZN4311v26“ veröffentlicht, das ab dem 1. Januar 2026 verwendet wird.

Es ist jedoch wichtig, korrekt zu bestimmen, für welchen Zeitraum welches Formular zu verwenden ist. Für die Meldepflicht für Dezember 2025 wird noch das bisherige Formular „OZN4311v21“ verwendet. Das neue Formular wird somit erstmals bei der Meldung der Angaben für Januar 2026 verwendet, die im Februar 2026 eingereicht werden.

Die Frist zur Erfüllung der Meldepflicht bleibt unverändert. Die Mitteilung ist bis zum 15. Tag des auf den Monat folgenden Kalendermonats, in dem das steuerpflichtige Einkommen ausgezahlt wurde, einzureichen.

Was sich in der Struktur des Formulars ändert

Auf den ersten Blick handelt es sich vor allem um formale Anpassungen, in der Praxis werden diese jedoch eine detailliertere Meldung von Angaben bedeuten.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören insbesondere:

  • Aufteilung der separaten Seite – die bisherige einheitliche „separate Seite“ wird durch zwei Arten von Anlagen ersetzt – Separate Seite A und Separate Seite B. Diese Aufteilung reagiert auf Situationen, in denen der Steuerzahler in einem Monat mehrere Arten steuerpflichtiger Einkünfte oder mehrere Empfänger ausweist.
  • Genauere Angabe der Anlagen – auf der Titelseite der Mitteilung wird nun gesondert die Anzahl der beigefügten Seiten des Typs A und die Anzahl der Seiten des Typs B angegeben.
  • Möglichkeit, mehrere Empfänger anzugeben – bei beiden Typen der separaten Seiten können mehrere Einkommensempfänger angegeben werden. Das Formular ermöglicht es, je nach Bedarf weitere Positionen hinzuzufügen, was die Meldung einer größeren Anzahl von Empfängern vereinfacht.

Ausfüllen der separaten Seite A bei der Auszahlung von Dividenden

Die separate Seite A wird vor allem bei der Meldung der Quellensteuer auf Dividenden verwendet, die an Steuerresidenten der Slowakischen Republik ausgezahlt werden.

Bei jedem Dividendenempfänger müssen detaillierte Identifikationsdaten in folgender Gliederung angegeben werden:

Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen – anzugeben sind Vorname, Nachname und Geburtsnummer. Falls dem Empfänger in der Slowakischen Republik keine Geburtsnummer zugeteilt wurde, ist stattdessen das Geburtsdatum anzugeben.

Adresse des ständigen Wohnsitzes – das Formular verlangt die vollständige Adresse des ständigen Wohnsitzes – Straße, Hausnummer oder Orientierungsnummer, Postleitzahl, Gemeinde und Staat einschließlich Ländercode.

Finanzielle Angaben zum ausgezahlten Einkommen – während in der Mitteilung früher vor allem der Betrag der einbehaltenen Steuer in zusammengefasster Form angegeben wurde, verlangt das neue Formular detailliertere Angaben zu jedem einzelnen Empfänger. Konkret handelt es sich um:

  • das Datum der Auszahlung des steuerpflichtigen Einkommens
  • den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens (Bruttobetrag der Dividende)
  • den Steuersatz in Prozent
  • den konkreten Betrag der einbehaltenen Steuer
  • das Datum der Abführung der einbehaltenen Steuer an die Steuerverwaltung

Bei der Bestimmung des Steuersatzes ist von dem Besteuerungszeitraum auszugehen, aus dem der für die Dividendenausschüttung bestimmte Gewinn stammt. Beispielsweise gilt für den Gewinn des Jahres 2024 ein Steuersatz von 10 %, während für Gewinne, die ab 2017 erzielt wurden (mit Ausnahme des Jahres 2024), ein Steuersatz von 7 % gilt.

Praktische Empfehlung für Unternehmer und Buchhalter

Der erweiterte Umfang der Angaben bedeutet auch höhere Anforderungen an die Verwaltung. Deshalb ist es sinnvoll, diese Anforderungen bereits im Moment der Entscheidung über die Dividendenausschüttung zu berücksichtigen.

Bei einem Beschluss der Gesellschafterversammlung oder der Entscheidung des Alleingesellschafters über die Gewinnverteilung ist es praktisch, die Identifikationsdaten der Gesellschafter direkt im Protokoll anzugeben – insbesondere Geburtsnummern und Adressen des ständigen Wohnsitzes. Der Buchhalter hat dadurch die erforderlichen Angaben bereits im Voraus zur Verfügung und vermeidet deren nachträgliche Ermittlung zum Zeitpunkt der Einreichung der Mitteilung.

FAQ

Wann wird das Formular OZN4311v26 erstmals verwendet?
Das neue Formular wird erstmals für die Meldepflicht für Januar 2026 verwendet, die im Februar 2026 eingereicht wird.

Wird das neue Formular bereits für Dezember 2025 verwendet?
Nein. Für Dezember 2025 wird noch das bisherige Formular OZN4311v21 verwendet.

Bis wann muss die Mitteilung über den Abzug und die Abführung der Steuer eingereicht werden?
Die Mitteilung ist bis zum 15. Tag des auf den Monat folgenden Kalendermonats einzureichen, in dem das steuerpflichtige Einkommen ausgezahlt wurde.

Welche Angaben müssen bei den Einkommensempfängern gemacht werden?
Das Formular verlangt detailliertere Identifikationsdaten der Empfänger, deren Adresse sowie finanzielle Angaben zum ausgezahlten Einkommen und zur einbehaltenen Steuer.

Fazit

Änderungen bei Steuerformularen wirken auf den ersten Blick oft nur wie technische Anpassungen. In der Praxis können sie jedoch neue Verwaltungspflichten und höhere Anforderungen an die Datenerfassung bedeuten. Auch bei der Dividendenausschüttung zeigt sich somit immer deutlicher, dass korrekt eingestellte Prozesse und eine sorgfältige Datenerfassung entscheidend für die reibungslose Erfüllung steuerlicher Pflichten sind.

Gerade in solchen Situationen ist die fachliche Perspektive eines Steuerberaters ein Mehrwert, da er gesetzliche Änderungen rechtzeitig erkennen und darauf hinweisen sowie Unternehmern helfen kann, diese in der Praxis korrekt anzuwenden.

 

 

 

Die Informationen auf dieser Website sollen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Vorschriften geben. Sie sind in keiner Weise als Leitfaden für die Anwendung in der Praxis gedacht, die von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften erheblich abweichen kann. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Garantie für eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die Informationen dürfen daher nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstigen Berater angesehen werden. EMINEO PARTNERS ist nicht verantwortlich oder haftbar für Unstimmigkeiten, Auslassungen oder Ergebnisse, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Alle Informationen und Beispiele werden ohne Gewähr für ihre Anwendbarkeit in der Praxis zur Verfügung gestellt. EMINEO PARTNERS ist nicht verpflichtet, die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Beispiele an die geltenden Rechtsvorschriften anzupassen.

Ing.

Beratung zu diesem Thema

  • Beratung mit einem Steuerberater
  • 60 Minuten Beratung (persönliches Treffen oder online)
  • Individuelle Analyse Ihrer Situation
Vergünstigter Preis: 150 €