Das deutsche Bundesministerium der Finanzen geht in seinem internationalen Vergleich von einer maximalen Gesamtbelastung vollständig ausgeschütteter Unternehmensgewinne von 48,56 % aus.
Für den direkten Vergleich zwischen Deutschland und der Slowakei legen wir in beiden Modellen einen Gewinn vor Steuern von 1.000.000 € zugrunde. Das slowakische Modell enthält zusätzlich eine separate Variante mit einem Gewinn vor Steuern von 95.000 € und einem Körperschaftsteuersatz von 10 %.
Für die vereinfachten Berechnungen gehen wir davon aus, dass:
- der Gewinn vor Steuern der steuerlichen Bemessungsgrundlage entspricht,
- der gesamte Gewinn nach Steuern an einen privaten Gesellschafter ausgeschüttet wird,
- die Gesellschaft und ihr Eigentümer jeweils im selben Staat steuerlich ansässig sind,
- der Eigentümer die Beteiligung als Privatperson hält,
- individuelle Steuerbefreiungen, Kirchensteuer und besondere Besteuerungsregime nicht berücksichtigt werden.
Es handelt sich somit um einen Modellvergleich der nationalen Steuersysteme und nicht um eine individuelle Berechnung für einen deutschen Eigentümer einer slowakischen Gesellschaft.
Peter PAUER | CEO
Das deutsche Modell
Das Bundesministerium der Finanzen weist in seinem internationalen Vergleich bei vollständiger Gewinnausschüttung eine maximale Gesamtbelastung von rund 48,56 % aus. Davon entfallen rund 30,13 % auf die Besteuerung auf Unternehmensebene. Bei der Ausschüttung des verbleibenden Gewinns an einen privaten Gesellschafter fallen grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an.
Gewinn vor Steuern
verbleiben nach Steuern auf Unternehmensebene
verbleiben dem Eigentümer
Das slowakische Modell
In der Slowakei richtet sich der Körperschaftsteuersatz nach der Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen beziehungsweise Erträge des Unternehmens.
Die folgende Grafik zeigt zwei getrennte Modellfälle: Variante A mit 10 % Körperschaftsteuer bei steuerpflichtigen Einnahmen beziehungsweise Erträgen von höchstens 100.000 € und Variante B mit 21 % Körperschaftsteuer bei mehr als 100.000 € und höchstens 5 Mio. €.
Für Gewinnanteile aus einem Steuerzeitraum, der frühestens am 1. Januar 2025 beginnt, wird im verwendeten slowakischen Inlandsmodell bei der Ausschüttung an einen privaten slowakischen Gesellschafter mit 7 % Quellensteuer gerechnet. Der Steuersatz von 24 % für Erträge über 5 Mio. € ist nicht Bestandteil dieses direkten Vergleichs.
Bei steuerpflichtigen Einnahmen beziehungsweise Erträgen von höchstens 100.000 €
Gewinn vor Steuern
verbleiben nach der Körperschaftsteuer
verbleiben dem Eigentümer
Bei steuerpflichtigen Einnahmen beziehungsweise Erträgen von mehr als 100.000 € und höchstens 5 Mio. €
Gewinn vor Steuern
verbleiben nach der Körperschaftsteuer
verbleiben dem Eigentümer
Modellunterschied gegenüber Deutschland
Bei gleicher Ausgangsbasis von 1.000.000 € verbleiben dem Eigentümer im slowakischen Modell mit 21 % Körperschaftsteuer rund 220.300 € mehr als im deutschen Vergleichsmodell.
Bei gleicher Ausgangsbasis verbleiben dem Eigentümer im verwendeten slowakischen Inlandsmodell 220.300 € mehr als im deutschen Vergleichsmodell.
Dieser Unterschied ergibt sich aus dem Vergleich zweier vereinfachter nationaler Modelle. Er stellt keine automatische Steuerersparnis für einen deutschen Unternehmer dar, der eine Gesellschaft in der Slowakei gründet.
Was bedeutet der Vergleich für einen deutschen Unternehmer?
Ist der Eigentümer in Deutschland steuerlich ansässig und hält er eine Beteiligung an einer slowakischen Gesellschaft, ist auch die deutsche Besteuerung ausländischer Dividenden zu berücksichtigen.
Nach deutschem Recht unterliegen Kapitaleinkünfte grundsätzlich einem Steuersatz von 25 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine anrechenbare ausländische Steuer berücksichtigt werden. Abhängig von der Beteiligungshöhe und der Mitwirkung des Eigentümers am Unternehmen können zudem weitere Besteuerungsverfahren relevant sein.
Für eine konkrete Beurteilung sind daher insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- die steuerliche Ansässigkeit des Eigentümers,
- die direkte Beteiligung oder eine Beteiligung über eine Muttergesellschaft,
- die Höhe der Beteiligung,
- die Besteuerung ausländischer Dividenden,
- die Anrechnung ausländischer Steuern,
- die Ausschüttung oder Reinvestition des Gewinns,
- die geplante Funktion der slowakischen Gesellschaft.
Wann kann die Slowakei für ein deutsches Unternehmen interessant sein?
Für ein deutsches Unternehmen kann die Slowakei als Standort für weiteres Wachstum, den Aufbau einer operativen Basis für Mittel- und Osteuropa, die Entwicklung eines lokalen Teams oder die Reinvestition von Gewinnen interessant sein.
Prüft ein Unternehmen die Gründung einer slowakischen Gesellschaft, sollte der Steuervergleich jedoch nur einen Teil des gesamten Business Case Slowakei darstellen.
Ebenso wichtig sind:
- die Form des Markteintritts in der Slowakei,
- die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur,
- Buchhaltung und Finanzreporting,
- Lohnabrechnungs- und Personalprozesse,
- die rechtliche Ausgestaltung,
- die Kontrolle der Ergebnisse durch den deutschen Eigentümer.
EMINEO PARTNERS kann einen individuellen Standort-Check Slowakei erstellen, das passende Modell prüfen und anschließend Steuerberatung, Buchhaltung und Reporting, Lohnverarbeitung sowie rechtliche Dienstleistungen übernehmen.
Ist die Slowakei für Ihr deutsches Unternehmen wirtschaftlich interessant?
EMINEO PARTNERS erstellt ein individuelles Modell und prüft die steuerliche, gesellschaftsrechtliche und praktische Ausgestaltung Ihrer slowakischen Gesellschaft.
Interessiert Sie auch der Vergleich zwischen Österreich und der Slowakei?
Dieselbe Modellfrage haben wir auch aus der Perspektive eines österreichischen Unternehmers untersucht. Bei einem vergleichbaren Gewinn vor Steuern von 1.000.000 € verbleiben einem privaten Eigentümer im vereinfachten österreichischen Modell 558.250 €, während es im slowakischen Modell mit einem Körperschaftsteuersatz von 21 % 734.700 € sind.
Die detaillierte Berechnung, den Unterschied zwischen beiden Modellen und die zugrunde liegenden Annahmen finden Sie im Artikel „1 Mio. € Gewinn in Österreich oder in der Slowakei: Wie viel bleibt dem Eigentümer?“
EMINEO PARTNERS ist Mitglied von ETL GLOBAL
EMINEO PARTNERS ist Mitglied des internationalen Netzwerks ETL GLOBAL, das in mehr als 60 Ländern vertreten ist.
Kunden erhalten damit einen lokalen Ansprechpartner mit fundierter Kenntnis des slowakischen Unternehmensumfelds und gleichzeitig Zugang zu einem internationalen Netzwerk für grenzüberschreitende Fragen aus den Bereichen Steuern, Rechnungswesen, Recht und Wirtschaftsprüfung.
Für ein deutsches Unternehmen bedeutet das eine lokale Betreuung in der Slowakei bei gleichzeitigem Zugang zu internationalem Know-how und der Möglichkeit, grenzüberschreitende Fragen innerhalb eines größeren Beratungsnetzwerks zu koordinieren. ETL GLOBAL verfügt aktuell über mehr als 1.600 Standorte in über 60 Ländern.
Häufig gestellte Fragen: Deutschland versus Slowakei
Wie viel bleibt dem Eigentümer von 1 Mio. € Gewinn in Deutschland?
Im offiziellen Vergleichsmodell des deutschen Bundesministeriums der Finanzen beträgt die Gesamtbelastung eines vollständig ausgeschütteten Gewinns rund 48,56 %.
Wird diese prozentuale Belastung auf einen Gewinn von 1.000.000 € angewendet, verbleiben dem privaten Eigentümer rund 514.400 €.
Warum wird für Deutschland ein Näherungswert angegeben?
Zur Besteuerung einer deutschen Gesellschaft gehört auch die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
Das konkrete Ergebnis kann außerdem durch die Beteiligungshöhe des Eigentümers, seine Mitwirkung in der Gesellschaft, die Kirchensteuer und das auf die Gewinnausschüttung anwendbare Besteuerungsverfahren beeinflusst werden.
Wie viel bleibt dem Eigentümer im slowakischen Modell?
Der Artikel arbeitet mit zwei getrennten slowakischen Modellfällen:
- In Variante A verbleiben von einem Gewinn vor Steuern von 95.000 € nach 10 % Körperschaftsteuer und 7 % Besteuerung der Gewinnausschüttung 79.515 €.
- In Variante B verbleiben von einem Gewinn vor Steuern von 1.000.000 € nach 21 % Körperschaftsteuer und 7 % Besteuerung der Gewinnausschüttung 734.700 €.
Für den direkten Vergleich mit Deutschland wird ausschließlich Variante B verwendet, da sie mit derselben Ausgangsbasis von 1.000.000 € Gewinn vor Steuern arbeitet.
Kann ein deutscher Eigentümer einer slowakischen Gesellschaft automatisch mit 734.700 € rechnen?
Nein.
Es handelt sich um einen Vergleich vereinfachter nationaler Modelle. Bei einem in Deutschland steuerlich ansässigen Eigentümer müssen die Besteuerung ausländischer Dividenden, die Anrechnung ausländischer Steuern, die Beteiligungsstruktur, die Höhe des Anteils und die anwendbaren grenzüberschreitenden Steuervorschriften individuell geprüft werden.
Was umfasst die Prüfung, ob die Slowakei für ein deutsches Unternehmen geeignet ist?
Die Prüfung sollte insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- die Form des Markteintritts in der Slowakei,
- die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur,
- die modellhafte Steuerbelastung,
- die geplante Verwendung des Gewinns,
- Buchhaltung und Reporting,
- Lohnverarbeitung,
- die rechtliche Ausgestaltung,
- weitere lokale Verpflichtungen.
Zusammenfassung
Bei einer vergleichbaren Ausgangsbasis von 1.000.000 € verbleiben einem privaten Eigentümer im deutschen Vergleichsmodell rund 514.400 €.
Im slowakischen Inlandsmodell mit einem Körperschaftsteuersatz von 21 % verbleiben 734.700 €.
Der modellhafte Unterschied zwischen Deutschland und der Slowakei beträgt damit:
220.300 €
Die slowakische Variante A mit einem Körperschaftsteuersatz von 10 % und einem Gewinn vor Steuern von 95.000 € stellt ein separates Rechenbeispiel dar und ist nicht Bestandteil des direkten Vergleichs mit Deutschland.
Für ein deutsches Unternehmen kann die Slowakei als Standort für weiteres Wachstum, als operative Basis für Mittel- und Osteuropa, zum Aufbau eines lokalen Teams oder zur Reinvestition von Gewinnen interessant sein.
Quellen: Deutschland versus Slowakei
Bundesministerium der Finanzen – Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/07/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-3-steuern-im-internationalen-vergleich-2025.html
Deutsches Einkommensteuergesetz – § 32d, gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
Finanzverwaltung der Slowakischen Republik – Körperschaftsteuersätze
https://podpora.financnasprava.sk/929575-sadzba-dane
Finanzverwaltung der Slowakischen Republik – Pflichten bei der Ausschüttung von Gewinnanteilen im Jahr 2026
https://www.financnasprava.sk/_img/pfsedit/Dokumenty_PFS/Zverejnovanie
dok/Aktualne/DP/DPPO/2026/2026.01.15_006_PO_2026_IM_podiel_zisk.pdf
Der Modellvergleich dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die konkrete Steuerbelastung hängt von der steuerlichen Ansässigkeit, der Eigentümerstruktur, dem angewendeten Besteuerungsverfahren und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
