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Ing. Viktória Horáčiková

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher und viele stellen sich dieselbe Frage: Muss ich für das Jahr 2025 eine Steuererklärung abgeben oder nicht? In der Regel geben Sie eine Steuererklärung dann ab, wenn Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr 2025 den festgelegten Grenzwert überschritten haben, wenn Sie bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit einen steuerlichen Verlust ausgewiesen haben oder wenn Sie von der Finanzverwaltung zur Abgabe aufgefordert wurden. Da sich Grenzwerte und Regeln jedes Jahr ändern, ist es wichtig zu wissen, ob das auch Sie betrifft.

In diesem Artikel finden Sie eine Erklärung, wer eine Steuererklärung für 2025 abgeben muss bzw. nicht abgeben muss, und welche Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben sind.

Schnellüberblick

  • Wann die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht
  • Wann Sie sie in der Regel nicht abgeben müssen
  • Welche Einkunftsarten in der Steuererklärung anzugeben sind
  • Warum auch korrekt geltend gemachte Ausgaben entscheidend sind
  • Bis wann die Frist läuft und wann sie verlängert werden kann

Wer muss für das Jahr 2025 eine Steuererklärung abgeben?

Eine natürliche Person ist verpflichtet, für 2025 eine Steuererklärung abzugeben, insbesondere wenn mindestens eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr 2025 haben 2.876,90 EUR überschritten
    Dieser Betrag wird als Hälfte des nicht steuerpflichtigen Teils der Bemessungsgrundlage pro Steuerpflichtigem berechnet
  • Ihre Einkünfte haben den Grenzwert zwar nicht überschritten, aber Sie haben einen steuerlichen Verlust aus selbstständiger Tätigkeit (Gewerbe/Unternehmertätigkeit) ausgewiesen
  • die Finanzverwaltung hat Sie zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert

Wenn Sie unternehmerisch tätig sind, Immobilien vermieten, investieren oder eine Kombination mehrerer Einkunftsarten haben, betrifft Sie diese Pflicht sehr wahrscheinlich.

Wer muss für das Jahr 2025 keine Steuererklärung abgeben?

In der Regel müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre steuerpflichtigen Einkünfte haben 2.876,90 EUR nicht überschritten und Sie haben keinen steuerlichen Verlust
  • Sie hatten nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (oder aus Arbeitsvereinbarungen außerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses) und Sie haben Ihren Arbeitgeber um die jährliche Steuerabrechnung gebeten
  • Sie hatten nur Einkünfte, die von der Steuer befreit sind (z. B. bestimmte Sozialleistungen oder Sie haben eine Immobilie erst nach 5 Jahren ab Erwerb des Eigentums verkauft)
  • die Einkünfte wurden bereits durch Quellensteuer besteuert und Sie haben sich nicht entschieden, sie in die Steuererklärung aufzunehmen

Welche Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben?

In der Steuererklärung sind steuerpflichtige Einkünfte anzugeben, die Sie im Jahr 2025 erzielt haben. Am häufigsten handelt es sich um folgende Einkunftsarten:

  1. Nichtselbstständige Arbeit und Arbeitsvereinbarungen – Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder Einkünfte aus Arbeitsvereinbarungen außerhalb eines regulären Arbeitsverhältnisses
  2. Unternehmertätigkeit und selbstständige Erwerbstätigkeit – Einkünfte aus Gewerbe, Einkünfte aus freien Berufen und sonstiger selbstständiger Tätigkeit (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw.)
  3. Einkünfte aus Vermietung – Vermietung einer Wohnung, eines Hauses, eines Zimmers, einer Garage oder eines Grundstücks (sofern die Vermietung nicht im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt)
  4. Kapitaleinkünfte – z. B. Zinsen aus einem gewährten Darlehen, bestimmte Erträge aus Investitionen oder Wertpapieren, Dividenden (hängt vor allem von der Quelle ab – Inland/Ausland)
  5. Sonstige Einkünfte – gelegentliche Einkünfte, Einkünfte aus der Übertragung von Eigentum an Immobilien, Gewinne und Preise, Einkünfte aus virtuellen Währungen (Kryptowährungen) und viele weitere
  6. Auslandseinkünfte – wenn Sie in der Slowakischen Republik steuerlich ansässig sind und Einkünfte aus dem Ausland hatten (aus Arbeit, Unternehmertätigkeit, Vermietung oder andere), geben Sie in der Steuererklärung Ihre weltweiten Einkünfte an. Deshalb ist es wichtig, jede Einkunftsart zu analysieren, die Stellung des betreffenden Staates gegenüber der Slowakischen Republik zu berücksichtigen und das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung korrekt anzuwenden, sofern zwischen den Staaten ein solches besteht

Entscheidend sind auch korrekt geltend gemachte Ausgaben

Bei vielen Einkunftsarten geht es nicht nur darum, was Sie verdient haben, sondern auch darum, welche Ausgaben Sie gesetzlich geltend machen können. Das Einkommensteuergesetz erlaubt je nach Einkunftsart unterschiedliche Arten von Ausgaben:

  • Pauschalausgaben (zum Beispiel bei Gewerbe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)
  • nachgewiesene Ausgaben, die in der Buchhaltung oder in steuerlichen Aufzeichnungen erfasst sind
  • Ausgaben, die gesetzlich genau festgelegt sind
  • Ausgaben, die nur grob umschrieben sind und bei denen fachlich zu beurteilen ist, ob sie die Voraussetzungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit erfüllen

Außerdem lässt sich nicht jede Ausgabenart mit jeder Einkunftsart kombinieren. Für Unternehmertätigkeit gelten andere Regeln als für Vermietung, Kapitaleinkünfte oder den Verkauf von Vermögenswerten. Die richtige Wahl der Methode zur Geltendmachung von Ausgaben kann die endgültige Steuer erheblich beeinflussen. Deshalb reicht es nicht aus, nur die Höhe der Einkünfte zu kennen. Wichtig ist zu wissen, welcher steuerliche режим für Sie gesetzlich möglich und zugleich am vorteilhaftesten ist.

Für wen lohnt sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt es sich oft – insbesondere, wenn sich daraus eine Steuerüberzahlung (Erstattung) ergeben kann. Typischerweise zum Beispiel dann, wenn:

  • Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben und von Ihrem Einkommen Steuer einbehalten wurde
  • Sie den nicht steuerpflichtigen Teil der Bemessungsgrundlage geltend machen möchten
  • Sie einen Steuerbonus geltend machen möchten (z. B. für ein Kind oder Zinsen – abhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen)

Das Einkommensteuergesetz legt nicht nur Pflichten fest. Es enthält auch zahlreiche Vorteile, Erleichterungen, nicht steuerpflichtige Beträge, Boni und besondere Besteuerungsregime, die Ihre Steuerlast deutlich senken können. Das Problem ist, dass diese Möglichkeiten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind und oft Details entscheiden, wie die Art der Einkünfte, deren Quelle, die Kombination von Einkünften, die familiäre Situation, Auslandsbezüge und weitere Umstände.

Bis wann muss die Steuererklärung für 2025 abgegeben werden?

Die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung fällt in diesem Jahr auf den 31. März 2026. Die Frist kann verlängert werden:

  • um 3 Monate (bis zum 30. Juni 2026)
  • um 6 Monate (bis zum 30. September 2026), wenn Sie Einkünfte aus Quellen im Ausland hatten

Häufige Fragen

  • Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatte?
    Nein, wenn Sie Ihren Arbeitgeber um die jährliche Steuerabrechnung gebeten haben
  • Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich Vermietungseinkünfte hatte?
    Ja, wenn Ihre Einkünfte den Grenzwert überschritten haben, der die Abgabepflicht auslöst
  • Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich Einkünfte aus dem Ausland hatte?
    Ja, wenn Sie in der Slowakischen Republik steuerlich ansässig sind, versteuern Sie Ihre weltweiten Einkünfte im Ansässigkeitsstaat
  • Lohnt sich eine Erklärung auch ohne Pflicht?
    Ja, insbesondere wenn sich eine Steuererstattung ergeben kann oder wenn Sie Erleichterungen bzw. Boni geltend machen möchten

Fazit

Viele füllen ihre Steuererklärung selbst aus – mit dem Gefühl „das ist doch einfach“. Häufig jedoch:

  • nutzen sie nicht alle gesetzlichen Möglichkeiten
  • wählen sie ein falsches Besteuerungsverfahren
  • zahlen sie unnötig mehr Steuer
  • oder schaffen ein Risiko für die Zukunft im Fall einer Steuerprüfung

Gerade deshalb besteht die Aufgabe eines Steuerberaters nicht nur darin, das Formular korrekt auszufüllen, sondern vor allem darin, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu identifizieren, die auf Ihren konkreten Fall zutreffen, und sie korrekt anzuwenden.

Eine Steuererklärung ist nicht nur eine administrative Pflicht. Sie ist eine Chance, Ihre Steuer legal und sicher zu optimieren.

Wenden Sie sich an unseren Steuerberater, der Ihre Steuererklärung für 2025 fachlich, präzise und mit Fokus auf die Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten erstellt.

 

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Ing.

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