
Ing. Milan Šaran
Steuerberater
Das slowakische Unternehmensumfeld steht vor einer der bedeutendsten Modernisierungen der letzten Jahre. Die Einführung der e-rechnung stellt nicht nur eine gesetzliche Änderung dar, sondern einen direkten Übergang zu einem vollständig digitalen und standardisierten System der elektronischen Rechnungsstellung. Als Ihr Partner im Bereich Steuern und Rechnungswesen sind wir hier, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und Sie rechtzeitig und stressfrei auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Zusammenfassung des Artikels
Die e-rechnung bringt in der Slowakei den verpflichtenden Übergang zu einer standardisierten elektronischen Rechnungsstellung, die über das sichere europäische Peppol-Netzwerk funktionieren wird. Es wird sich also nicht mehr um eine gewöhnliche per E-Mail versandte PDF-Rechnung handeln, sondern um ein strukturiertes XML-Format, das eine automatische Verarbeitung in Buchhaltungssystemen ermöglicht. Die Einführung wird schrittweise ab 2026 erfolgen, wobei die Verpflichtung ab 2027 inländische MwSt.-Pflichtige bei B2B- und B2G-Transaktionen betrifft und sich ab 2030 auch auf Nicht-MwSt.-Pflichtige sowie grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU ausweitet. Das neue System soll Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand, höhere Genauigkeit, eine schnellere Rechnungsverarbeitung und einen sichereren Datenaustausch bringen.
Was ist die e-rechnung und warum sollte man sie nicht mit einer im „PDF“-Format versendeten Rechnung verwechseln?
Viele Unternehmer fragen sich, ob ihre derzeitigen PDF-Rechnungen, die sie per E-Mail versenden, ausreichen werden. Die Antwort lautet leider nein. Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein bildhaftes Dokument, während die neue e-rechnung eine strukturierte Datei im XML-Format ist.
Ein wesentlicher Unterschied besteht auch darin, dass Ihr Buchhaltungssystem die e-rechnung automatisch verarbeiten kann. Die Zeiten der manuellen Dateneingabe, von Fehlern bei der Firmen-ID oder von Tippfehlern bei Beträgen sind damit vorbei. Die gesamte Kommunikation wird über das europäische Peppol-Netzwerk erfolgen, das als hochsichere „digitale Post“ für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union fungiert.
Zeitplan der Änderungen
Die Einführung des Systems ist in drei Phasen unterteilt, damit die Unternehmen genügend Zeit zur Anpassung haben:
Vom 1. Januar 2026 bis zum 1. Januar 2027 (Übergangszeitraum): Bereits in diesem Jahr können Sie das System freiwillig testen. Es ist der ideale Zeitpunkt, um sich mit uns in Verbindung zu setzen und gemeinsam die Einrichtung und Funktionsweise des Systems durchzugehen, die Anbindung Ihrer Software zu testen und eventuelle Details abzustimmen.
Ab dem 1. Januar 2027 (1. Phase): Die Verpflichtung wird für alle inländischen MwSt.-Pflichtigen bei sogenannten B2B- (Business-to-Business) und B2G-Transaktionen (Business-to-Government) innerhalb der Slowakei Realität.
Ab dem 1. Juli 2030 (2. Phase): Das System wird auch auf Nicht-MwSt.-Pflichtige einschließlich Einzelunternehmern oder Vermietern sowie auf grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU ausgeweitet.
Gleichzeitig wird in dieser zweiten Phase auch die Frist für die Ausstellung einer Rechnung verschärft und verkürzt, und zwar von den derzeit geltenden 15 auf 10 Kalendertage.
Wie wird der „Digitale Postbote“ funktionieren?
Das gesamte System ist so konzipiert, dass es im Hintergrund Ihres passend gewählten und korrekt eingerichteten Standardsystems funktioniert. In der Praxis stellen Sie die Rechnung in einer geeigneten Software aus, die sie dann automatisch an Ihren zertifizierten Zustelldienstleister, den sogenannten „Digitalen Postboten“, sendet.
Dieser Postbote führt drei wichtige Schritte aus:
Er prüft die technische Korrektheit der XML-Datei.
Er übermittelt die Rechnungsdaten nahezu in Echtzeit automatisch an die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik.
Er stellt die Rechnung direkt in das Buchhaltungssystem Ihres Kunden zu.
Warum müssen Sie keine Angst vor der e-rechnung haben?
Auch wenn jede Veränderung Fragen mit sich bringt, hat die e-rechnung das Ziel, Ihnen das Leben zu erleichtern:
Wegfall der Meldungen: Da der Staat die Informationen über Rechnungen sofort erhält, wird ab 2030 die Pflicht zur Abgabe der Kontrollmeldung und der Zusammenfassenden Meldung zur Mehrwertsteuer aufgehoben. Das bedeutet für Sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand.
Schnellere Zahlungen und mehr Ordnung: Dank der automatischen Verarbeitung und Validierung der Daten wird die Zahl von Rechnungsreklamationen aufgrund formaler Fehler minimiert.
Sicherheit: Das Peppol-Netzwerk ist auf Ebene der gesamten Europäischen Union verschlüsselt und verifiziert, wodurch Ihre Daten vor Betrug geschützt werden.
Sanktionen? Nur bei Missachtung der Regeln
Die slowakische Gesetzgebung sieht Geldbußen für die Nichtmeldung von Daten oder deren fehlerhafte Meldung von bis zu 10.000 Euro vor, bei wiederholten Verstößen bis zu 100.000 Euro. Wenn jedoch ein Fehler versehentlich passiert und Sie ihn sofort korrigieren oder wenn Sie ein Versagen Ihres Digitalen Postboten nachweisen, wird keine Geldbuße verhängt.
Wir sind bereit, Sie zu begleiten. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie die e-rechnung konkret Ihr Rechnungswesen oder Ihre Unternehmensprozesse beeinflussen wird, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam richten wir Ihre Prozesse so ein, dass Sie das Maximum aus der Digitalisierung herausholen.
FAQ
Was ist die e-rechnung?
Die e-rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Dokument im XML-Format, das für die automatische Verarbeitung in Buchhaltungssystemen bestimmt ist.
Reicht es weiterhin aus, Rechnungen als PDF zu versenden?
Nein. Eine PDF-Rechnung ist lediglich ein bildhaftes Dokument, während die e-rechnung ein strukturiertes XML-Format haben muss.
Worüber wird die e-rechnung funktionieren?
Die gesamte Kommunikation wird über das europäische Peppol-Netzwerk erfolgen, das als sichere digitale Post für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union dient.
Wann beginnt die Einführung der e-rechnung?
Vom 1. Januar 2026 bis zum 1. Januar 2027 wird es einen Übergangszeitraum geben, in dem Unternehmen das System freiwillig testen können.
Ab wann wird die e-rechnung für MwSt.-Pflichtige verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2027 wird sie für alle inländischen MwSt.-Pflichtigen bei B2B- und B2G-Transaktionen innerhalb der Slowakei verpflichtend sein.
Ab wann wird die e-rechnung auch auf Nicht-MwSt.-Pflichtige ausgeweitet?
Ab dem 1. Juli 2030 wird das System auch auf Nicht-MwSt.-Pflichtige einschließlich Einzelunternehmern und Vermietern sowie auf grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU ausgeweitet.
Wird sich die Frist zur Ausstellung einer Rechnung ändern?
Ja. In der zweiten Phase wird die Frist zur Ausstellung einer Rechnung von 15 auf 10 Kalendertage verkürzt.
Wie wird der Digitale Postbote funktionieren?
Nach der Ausstellung der Rechnung in einer geeigneten Software wird das System sie automatisch an einen zertifizierten Zustelldienstleister senden. Dieser prüft die technische Korrektheit der XML-Datei, übermittelt die Daten an die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik und stellt die Rechnung dem Buchhaltungssystem des Empfängers zu.
Welche Vorteile wird die e-rechnung bringen?
Laut dem Artikel soll sie weniger Verwaltungsaufwand, weniger Fehler bei der Rechnungsverarbeitung, schnellere Zahlungen und mehr Sicherheit bei der Datenübertragung bringen.
Werden einige Steuererklärungen oder Meldungen abgeschafft?
Ja. Ab 2030 soll die Pflicht zur Abgabe der Kontrollmeldung und der Zusammenfassenden Meldung zur Mehrwertsteuer entfallen, da der Staat die Rechnungsdaten in Echtzeit erhalten wird.
Drohen Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten?
Ja. Für die Nichtmeldung von Daten oder deren fehlerhafte Meldung können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden, bei wiederholten Verstößen bis zu 100.000 Euro.
Bekommt ein Unternehmen auch bei einem unbeabsichtigten Fehler eine Geldbuße?
Nein, wenn der Fehler unverzüglich korrigiert wird oder wenn das Unternehmen ein Versagen des Digitalen Postboten nachweist.
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