Gleicher Gewinn vor Steuern. Drei nationale Steuermodelle. Drei unterschiedliche Beträge, die dem privaten Eigentümer verbleiben.
Wer Unternehmensstandorte vergleicht, sollte nicht allein auf den Körperschaftsteuersatz schauen. Für einen Eigentümer, der sein Unternehmen selbst führt und über die Verwendung des Gewinns entscheidet, zählt das Ergebnis nach zwei Schritten:
- der Besteuerung des Gewinns auf Unternehmensebene,
- der vollständigen Ausschüttung des verbleibenden Gewinns an den privaten Eigentümer.
Deutschland, Österreich und die Slowakei wenden dabei unterschiedliche Regeln an. Bei derselben Ausgangsbasis ergeben sich deshalb deutlich unterschiedliche Ergebnisse.
Annahmen des Modellvergleichs
Damit wir die drei Länder auf einer einheitlichen Grundlage vergleichen können, gehen wir von folgenden vereinfachten Annahmen aus:
- Die Gesellschaft erzielt einen Gewinn vor Steuern von 1.000.000 €.
- Der Gewinn vor Steuern entspricht in der Modellrechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
- Der gesamte Gewinn nach Steuern wird an den privaten Eigentümer ausgeschüttet.
- Gesellschaft und Eigentümer sind im jeweiligen nationalen Modell im selben Staat steuerlich ansässig.
- Der Eigentümer hält die Beteiligung unmittelbar als Privatperson.
- Individuelle Steuerbefreiungen, Kirchensteuer, Holdingstrukturen und besondere Besteuerungsregime werden nicht berücksichtigt.
Es handelt sich um einen Vergleich vereinfachter nationaler Modelle, nicht um eine individuelle Berechnung für einen in Deutschland oder Österreich steuerlich ansässigen Eigentümer einer slowakischen Gesellschaft.
Deutschland, Österreich oder Slowakei?
Gleicher Gewinn vor Steuern. Drei nationale Steuermodelle. Drei unterschiedliche Beträge, die einem privaten Eigentümer nach Besteuerung auf Unternehmensebene und vollständiger Ausschüttung verbleiben.
Deutschland
Vergleichsmodell des Bundesministeriums der Finanzen
Österreich
23 % Körperschaftsteuer + 27,5 % Besteuerung der Ausschüttung
Slowakei
Variante B: 21 % Körperschaftsteuer + 7 % Quellensteuer
Mehr verbleiben dem Eigentümer im verwendeten slowakischen Inlandsmodell.
Mehr verbleiben dem Eigentümer im verwendeten slowakischen Inlandsmodell.
Für den direkten Vergleich verwenden wir ausschließlich die slowakische Variante B mit 21 % Körperschaftsteuer und einem Ergebnis von 734.700 €. Sie setzt steuerpflichtige Einnahmen beziehungsweise Erträge von mehr als 100.000 € und höchstens 5 Mio. € voraus.
Die separate slowakische Variante A mit einem Gewinn vor Steuern von 95.000 € ist ein ergänzendes Rechenbeispiel. Sie ist nicht Bestandteil des Vergleichs der drei Modelle mit jeweils einer Million Euro Gewinn.
Das deutsche Modell
Das Bundesministerium der Finanzen weist in seinem internationalen Vergleich bei vollständiger Gewinnausschüttung eine maximale Gesamtbelastung von rund 48,56 % aus. Davon entfallen rund 30,13 % auf die Besteuerung auf Unternehmensebene. Bei der Ausschüttung des verbleibenden Gewinns an einen privaten Gesellschafter fallen grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an.
Gewinn vor Steuern
verbleiben nach Steuern auf Unternehmensebene
verbleiben dem Eigentümer
Neben dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde können auch die Beteiligungshöhe, die Tätigkeit des Eigentümers in der Gesellschaft, eine gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer und das auf die Ausschüttung anwendbare Besteuerungsverfahren das individuelle Ergebnis beeinflussen.
Die ausführliche Berechnung, die Besonderheiten des deutschen Modells und die Fragen, die bei einem deutschen Eigentümer einer slowakischen Gesellschaft zu prüfen sind, erläutern wir im Artikel 1 Mio. € Gewinn in Deutschland oder in der Slowakei: Wie viel bleibt dem Eigentümer?
Das österreichische Modell
Eine österreichische Gesellschaft zahlt 23 % Körperschaftsteuer. Bei vollständiger Ausschüttung an einen privaten Gesellschafter fallen grundsätzlich weitere 27,5 % Kapitalertragsteuer an.
Gewinn vor Steuern
verbleiben nach der Körperschaftsteuer
verbleiben dem Eigentümer
Die vollständige Berechnung, den österreichisch-slowakischen Kontext und die Annahmen des Vergleichs finden Sie im Artikel 1 Mio. € Gewinn in Österreich oder in der Slowakei: Wie viel bleibt dem Eigentümer?.
Was zeigt der Vergleich?
Bei derselben Ausgangsbasis von 1.000.000 € Gewinn vor Steuern verbleiben dem Eigentümer im verwendeten slowakischen Inlandsmodell rund 220.300 € mehr als im deutschen Vergleichsmodell und 176.450 € mehr als im österreichischen Modell.
Der Vergleich ist kein Versprechen einer automatischen Steuerersparnis. Er zeigt jedoch, warum die Slowakei als Unternehmensstandort wirtschaftlich interessant sein kann und bei der Planung des nächsten Wachstumsschritts eine nähere Prüfung verdient.
Wie viel würde Ihnen von einer Million bleiben?
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Wann kann die Slowakei ein wirtschaftlich interessanter Standort sein?
Für deutsche und österreichische Unternehmen kann die Slowakei insbesondere dann interessant sein, wenn sie:
- ihre Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union ausbauen möchten,
- einen zusätzlichen Betriebs-, Service-, Produktions- oder Verwaltungsstandort planen,
- in den slowakischen Markt oder weitere Märkte Mittel- und Osteuropas eintreten möchten,
- ein lokales Team aufbauen wollen,
- erwirtschaftete Gewinne in weiteres Wachstum reinvestieren möchten,
- eine slowakische Gesellschaft mit transparenter Buchhaltung und regelmäßigem Reporting für den ausländischen Eigentümer benötigen.
Für österreichische Unternehmen ist auch die geografische Nähe ein wichtiger Vorteil: Bratislava liegt nur rund 60 Kilometer von Wien entfernt. Für deutsche Unternehmen kann die Slowakei eine praktische Basis innerhalb der EU für die Expansion nach Mittel- und Osteuropa darstellen.
Was ist bei einem individuellen Unternehmensmodell zu prüfen?
Hält eine in Deutschland oder Österreich steuerlich ansässige Person eine Beteiligung an einer slowakischen Gesellschaft, sind auch die Vorschriften ihres Ansässigkeitsstaates zu berücksichtigen.
Für die individuelle Beurteilung sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- die steuerliche Ansässigkeit des Eigentümers,
- die direkte Beteiligung oder eine Beteiligung über eine Muttergesellschaft,
- die Höhe der Beteiligung,
- die Besteuerung ausländischer Dividenden und die Anrechnung ausländischer Steuern,
- die Ausschüttung oder Reinvestition des Gewinns,
- die geplante Funktion der slowakischen Gesellschaft,
- die Buchhaltungs-, Lohnabrechnungs-, Rechts- und Reportingprozesse.
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Je nach Vorhaben können die Prüfung und die anschließende Umsetzung folgende Bereiche umfassen:
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Von der Gründung bis zu Steuern, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Recht. EMINEO PARTNERS ist Ihr lokaler Partner mit dem internationalen Netzwerk von ETL GLOBAL.
EMINEO PARTNERS ist Mitglied von ETL GLOBAL
EMINEO PARTNERS ist Mitglied des internationalen Netzwerks ETL GLOBAL, das in mehr als 60 Ländern vertreten ist.
Internationale Kunden erhalten damit einen lokalen Ansprechpartner mit fundierter Kenntnis des slowakischen Unternehmensumfelds und zugleich Zugang zu internationalem Know-how für grenzüberschreitende Fragen aus den Bereichen Steuern, Rechnungswesen, Recht und Wirtschaftsprüfung.
Für den ausländischen Eigentümer bedeutet das: Er muss Buchhaltung, Steuerberatung, Lohnabrechnung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung für seine slowakische Geschäftstätigkeit nicht jeweils separat koordinieren. Ein lokaler Partner mit internationalem Netzwerk kann diese Bereiche aufeinander abstimmen und gemeinsam betreuen.
Der Modellvergleich dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die konkrete Steuerbelastung hängt von der steuerlichen Ansässigkeit, der Eigentümerstruktur, dem anwendbaren Besteuerungsverfahren und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Zusammenfassung
Bei derselben Ausgangsbasis von 1.000.000 € Gewinn vor Steuern verbleiben einem privaten Eigentümer in den vereinfachten nationalen Modellen rund 514.400 € in Deutschland, 558.250 € in Österreich und 734.700 € in der Slowakei.
Der modellhafte Unterschied zwischen der Slowakei und Deutschland beträgt rund 220.300 €. Gegenüber Österreich beträgt er 176.450 €.
Die separate slowakische Variante A mit einem Gewinn vor Steuern von 95.000 € und einem Körperschaftsteuersatz von 10 % ist nicht Bestandteil des direkten Vergleichs, da sie eine andere Ausgangsbasis verwendet.
Der Vergleich zeigt, dass die Slowakei für deutsche und österreichische Unternehmer als Standort für weiteres Wachstum, eine zusätzliche operative Basis, ein lokales Team oder die Expansion nach Mittel- und Osteuropa wirtschaftlich interessant sein kann. Das konkrete Ergebnis hängt jedoch von der steuerlichen Ansässigkeit des Eigentümers, der Beteiligungsstruktur, der Verwendung des Gewinns und den weiteren Umständen des jeweiligen Geschäftsmodells ab.
EMINEO PARTNERS kann einen individuellen Business Case Slowakei erarbeiten und anschließend die steuerlichen, buchhalterischen, lohnbezogenen und rechtlichen Prozesse sowie die erforderliche Wirtschaftsprüfung der slowakischen Gesellschaft koordinieren.
Häufig gestellte Fragen: Deutschland, Österreich oder Slowakei
- In welchem Land bleibt dem Eigentümer im Modellvergleich am meisten?
Im verwendeten vereinfachten Vergleich der nationalen Modelle verbleibt dem Eigentümer in der Slowakei der höchste Betrag.
Von einem Gewinn vor Steuern von 1.000.000 € bleiben rund 514.400 € in Deutschland, 558.250 € in Österreich und 734.700 € in der Slowakei.
- Warum wird für Deutschland ein Näherungswert angegeben?
Zur Besteuerung einer deutschen Gesellschaft gehört auch die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
Das konkrete Ergebnis kann außerdem durch die Beteiligungshöhe, die Tätigkeit des Eigentümers in der Gesellschaft, die Kirchensteuer und das auf die Gewinnausschüttung anwendbare Besteuerungsverfahren beeinflusst werden.
- Warum wird im direkten Vergleich nur ein slowakisches Ergebnis verwendet?
Für einen nachvollziehbaren Vergleich verwenden wir in allen drei Ländern dieselbe Ausgangsbasis von 1.000.000 € Gewinn vor Steuern.
Für die Slowakei legen wir dabei Variante B mit 21 % Körperschaftsteuer zugrunde. Dieser Modellfall setzt steuerpflichtige Einnahmen beziehungsweise Erträge von mehr als 100.000 € und höchstens 5 Mio. € voraus.
- Was zeigt die slowakische Variante A?
Variante A ist ein separates Beispiel für eine kleinere slowakische Gesellschaft mit steuerpflichtigen Einnahmen beziehungsweise Erträgen von höchstens 100.000 € und einem Gewinn vor Steuern von 95.000 €.
Nach 10 % Körperschaftsteuer und 7 % Besteuerung der Gewinnausschüttung verbleiben dem Eigentümer 79.515 €. Da diese Variante von einer anderen Ausgangssumme ausgeht, ist sie nicht Bestandteil des direkten Vergleichs der drei Länder.
- Kann ein deutscher oder österreichischer Eigentümer automatisch mit dem slowakischen Betrag von 734.700 € rechnen?
Nein. Der Betrag von 734.700 € stammt aus einem slowakischen Inlandsmodell.
Bei einer grenzüberschreitenden Beteiligung müssen die steuerliche Ansässigkeit des Eigentümers, die Beteiligungsstruktur, die Besteuerung ausländischer Dividenden, die Anrechnung ausländischer Steuern und die anwendbaren internationalen Regelungen individuell geprüft werden.
- Was umfasst der Standort-Check Slowakei?
Die Prüfung kann die Form des Markteintritts, die Eigentümer- und Steuerstruktur, die modellhafte Steuerbelastung und die geplante Verwendung des Gewinns umfassen.
Hinzu kommen je nach Vorhaben die Gesellschaftsgründung, Buchhaltung und Reporting, Lohnabrechnung, rechtliche Ausgestaltung sowie weitere lokale Verpflichtungen.
- Welchen Vorteil bietet die Mitgliedschaft von EMINEO PARTNERS in ETL GLOBAL?
EMINEO PARTNERS verbindet lokale Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Recht in der Slowakei mit dem internationalen Netzwerk von ETL GLOBAL.
Für internationale Kunden erleichtert dies die Koordination slowakischer und grenzüberschreitender Fragestellungen innerhalb eines gemeinsamen Beratungsnetzwerks.
Quellen: Deutschland, Österreich und die Slowakei
Bundesministerium der Finanzen – Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/07/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-3-steuern-im-internationalen-vergleich-2025.html
Deutsches Einkommensteuergesetz – § 32d, gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
Österreichisches Bundesministerium für Finanzen – Körperschaftsteuer
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/koerperschaftsteuer.html
Österreichisches Bundesministerium für Finanzen – Kapitalerträge und ausländische Dividenden
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/kapitalertraege-im-engeren-sinn.html
Finanzverwaltung der Slowakischen Republik – Körperschaftsteuersätze
https://podpora.financnasprava.sk/929575-sadzba-dane
Finanzverwaltung der Slowakischen Republik – Pflichten bei der Ausschüttung von Gewinnanteilen im Jahr 2026
https://www.financnasprava.sk/_img/pfsedit/Dokumenty_PFS/Zverejnovanie_dok/
Aktualne/DP/DPPO/2026/2026.01.15_006_PO_2026_IM_podiel_zisk.pdf
