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Ing. Viktória Horáčiková

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater

Viele Unternehmer erhalten in den letzten Tagen in ihre elektronischen Postfächer eine Bestätigung über das Erlöschen der Geschäftstätigkeit im Bereich virtueller Währungen. Diese Situation wirft viele Fragen auf, sorgt für Unsicherheit und oft auch für die Sorge, ob dies das Ende der unternehmerischen Tätigkeit bedeutet.

Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen handelt es sich nicht um eine individuelle Entscheidung gegen bestimmte Unternehmen, sondern um eine Folge gesetzlicher Änderungen, die den gesamten Sektor der Krypto-Asset-Dienstleistungen betroffen haben.

Warum haben Sie eine Bestätigung über das Erlöschen der Geschäftstätigkeit erhalten?

Die slowakische Gesetzgebung hat im Bereich der Regulierung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen eine Änderung durchlaufen. Ziel der neuen Rechtsregelung ist es, die Aufsicht über den Markt für Krypto-Assets zu verstärken und ihn mit der europäischen Regulierung in Einklang zu bringen.

Gemäß den Bestimmungen des Gewerbegesetzes gilt, dass:

  • Gewerbeberechtigungen zur Erbringung von Dienstleistungen einer virtuellen Wechselstube, einer virtuellen Wallet oder anderer Krypto-Asset-Dienstleistungen, die bis zum 30. 12. 2024 erteilt wurden, zum 30. 12. 2025 erloschen sind
  • Unternehmer diese Dienstleistungen nur während der Übergangszeit erbringen durften, also bis zum Ende des Jahres 2025 oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine neue Genehmigung nach besonderen Vorschriften erhalten haben
  • wenn der Unternehmer keine neue Genehmigung erhalten hat, seine Berechtigung automatisch erloschen ist

Bedeutet das das Ende der unternehmerischen Tätigkeit?

In den meisten Fällen nein.

Erloschen ist nur der konkrete Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft oder das Gewerbe kann in den meisten Fällen weiterhin bestehen, es ist jedoch wichtig zu prüfen, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen und ob es möglich ist, im Bereich der Krypto-Assets nach den neuen Regeln fortzufahren.

Ist es möglich, in diesem Sektor weiter tätig zu sein?

Ja, jedoch nur nach Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen und nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung. Jede Situation ist individuell und erfordert eine fachliche Beurteilung.

Müssen Sie sich in den Änderungen zurechtfinden und eine effektive Lösung für die Erbringung von Dienstleistungen einer virtuellen Wallet und einer virtuellen Wechselstube finden?

Wenn Sie im Bereich der virtuellen Wallet und der Wechselstube weiterhin tätig sein möchten oder sich nicht sicher sind, was die Änderung für Ihr Unternehmen bedeutet, helfen wir Ihnen gerne.

 

 

Die Informationen auf dieser Website sollen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Vorschriften geben. Sie sind in keiner Weise als Leitfaden für die Anwendung in der Praxis gedacht, die von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften erheblich abweichen kann. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Garantie für eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die Informationen dürfen daher nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstigen Berater angesehen werden. EMINEO PARTNERS ist nicht verantwortlich oder haftbar für Unstimmigkeiten, Auslassungen oder Ergebnisse, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Alle Informationen und Beispiele werden ohne Gewähr für ihre Anwendbarkeit in der Praxis zur Verfügung gestellt. EMINEO PARTNERS ist nicht verpflichtet, die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Beispiele an die geltenden Rechtsvorschriften anzupassen.

Ing.

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