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Im zweiten Teil unserer Miniserie werden wir die Rechtsformen beschreiben, aus denen Sie bei der Gründung eines Unternehmens in der Slowakei auswählen können.

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Ing. Peter Pauer, CEO

Wenn Sie nicht wissen, warum Sie ein Unternehmen in der Slowakei gründen sollten, lesen Sie bitte den ersten Teil: Unternehmen in der Slowakei.

Bei der Entscheidung über die Rechtsform Ihres zukünftigen Geschäfts in der Slowakei haben Sie mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Wir werden die gängigsten Arten von Unternehmen nach slowakischem Recht besprechen.

Das Einzelunternehmen

In der Slowakei „živnosť“ genannt und wird von Unternehmern verwendet, die ein Ein-Mann-Show-Geschäft betreiben. Der größte Nachteil aus rechtlicher Sicht ist, dass der Eigentümer uneingeschränkt haftet. Die Einzelfirma ist die einfachste Geschäftsform.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die slowakische Übersetzung lautet „spoločnosť s ručením obmedzeným“ oder „s.r.o.“. Kann von mindestens einem und höchstens 50 Aktionären gegründet werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die in der Slowakei am meitesten verbreitete Unternehmensform. Es bietet viele Optionen für die Zuteilung von Aktien und für Verwaltungsrechte.

Es kann verwendet werden, um größere Unternehmensstrukturen aufzubauen. Eine sehr wichtige Entscheidung, die berücksichtigt werden muss, ist auch, ob das Unternehmen Mehrwertsteuerzahler ist oder nicht. Das Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Slowakei beträgt 5000 €, der Mindestanteil eines Einzelaktionärs beträgt 750 €. Sie müssen Ihr Bankkonto nicht mit dem minimalen registrierten Kapital aufladen. Es reicht aus, die Erklärung des Einlagenverwalters zu unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass Sie über die erforderlichen Mittel verfügen.

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft in der Slowakei heißt ‚‚akciová spoločnosť ‘‘ oder ‚‚a.s.‘‘. Es ist in der Regel für große Unternehmen registriert. Der Hauptvorteil besteht in der Möglichkeit, Aktien zwischen vielen Aktionären aufzuteilen. Das Mindestkapital beträgt 25 000 €. Es gibt 3 Arten von Aktiengesellschaften: Private Aktiengesellschaft, Offene Aktiengesellschaft und seit dem 1. Januar 2017 auch Einfache Aktiengesellschaft. Alle wichtigen Entscheidungen werden in der Generalversammlung getroffen, in der alle Aktionäre abstimmen können. Die Stimmrechte der Aktionäre richten sich nach dem Wert der von ihnen gehaltenen Aktien.

Die Kommanditgesellschaft

‚‚Komanditná spoločnosť” oder ‚‚k.s.” weist einige einzigartige Merkmale auf. Die Kommanditgesellschaft in der Slowakei ist eine Rechtsform, die auf einer Vereinbarung zwischen zwei Partein beruht. Stille Gesellschafter, die eine Einlage in Höhe von mindestens 250 € zum Grundkapital leisten müssen. Ihre Haftung im Unternehmen ist durch die Höhe ihres Beitrags begrenzt. Zweite Einheit – Komplementärinnen sind nicht zur Einbringung verpflichtet, sie haften uneingeschränkt und haben Entscheidungsrecht.

Offene Handelsgesellschaft

‚‚Verejná obchodná spoločnosť“ oder „v.o.s.“. Offene Handelsgesellschaft in der Slowakei ist eine sehr einfache Rechtsform. Sofern in der Satzung nichts anderes vereinbart ist, hat jeder Partner die gleiche Entscheidungsbefugnis und die Entscheidungen werden von allen Partnern gemeinsam getroffen. Jeder Partner haftet gleichermaßen für die Schulden des Unternehmens mit seinem persönlichen Vermögen.

Im letzten Teil dieser Serie beschreiben wir den Prozess der Unternehmensgründung und wie einige Probleme vermieden werden können.

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