Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Kraft, die alle Unternehmer betrifft, die Personenkraftwagen nutzen. Die Slowakei führt einen pauschalen Vorsteuerabzug in Höhe von 50 % für Personenkraftwagen der Kategorie M1 sowie für Motorräder der Kategorien L1e und L3e ein, wenn diese nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet werden – oder wenn der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass sie ausschließlich geschäftlich genutzt werden.
Die Änderungen beruhen auf einer von der Europäischen Union genehmigten Ausnahme (Beschluss des Rates der EU 2025/852) und gelten zunächst bis zum 30. Juni 2028.

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater
Warum kommt es zu dieser Änderung?
Laut der Begründung verfolgt das neue Regime zwei Hauptziele:
- Verringerung der administrativen Belastung für Unternehmer
- Verhinderung von Steuerhinterziehung
Unternehmer können sich daher entscheiden – entweder sie wenden einen 50 % pauschalen Vorsteuerabzug für Kraftfahrzeuge an, ohne etwas nachweisen zu müssen, oder sie wählen den Weg des 100 % Vorsteuerabzugs mit detaillierter elektronischer Aufzeichnung, die dem Finanzamt auf Anfrage zur Verfügung stehen muss.
Zwei Wege: 50 % Pauschale oder 100 % mit Aufzeichnungen
Pauschaler Vorsteuerabzug (50 %)
- Bestimmt für Fahrzeuge, die gemischt genutzt werden (geschäftlich und privat).
- Oder wenn Sie keine detaillierte elektronische Aufzeichnung führen möchten.
- Kein Nachweis des Nutzungsumfangs erforderlich – auch kein Fahrtenbuch.
- Gilt auch für Kraftstoff, Service, Leasing und andere fahrzeugbezogene Ausgaben.
- Ermöglicht eine einfachere Buchführung und entfällt die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung.
- Geeignet für diejenigen, die die Verwaltung nicht komplizieren wollen – auch um den Preis eines geringeren Abzugs.
Voller Vorsteuerabzug (100 %)
- Nur möglich bei ausschließlich geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs.
- Erfordert detaillierte elektronische Fahrtenaufzeichnungen:
- VIN, Kennzeichen, Routen, Kilometer, Fahrer, Zweck der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
- Aufzeichnung aller mit dem Fahrzeug verbundenen Einkäufe (Kraftstoff, Reparaturen usw.)
- Der Steuerpflichtige muss jedes Fahrzeug dem Finanzamt melden, für das er den 100 % Vorsteuerabzug geltend macht.
- Pflicht zur Aktualisierung der Daten, wenn sich der Verwendungszweck ändert.
- Geeignet für Unternehmen, die bereit sind, mehr Verwaltungsaufwand in Kauf zu nehmen – im Gegenzug für den vollen Abzug.
Wer ist von der Aufzeichnungspflicht befreit?
Einige Berufsgruppen bzw. Geschäftsmodelle haben ein erleichtertes Regime. Wenn das Fahrzeug z. B. für Taxidienste, Operativleasing, Fahrschulen oder den Personen- bzw. Gütertransport eingesetzt wird, muss kein Fahrtenbuch geführt werden; die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt bleibt jedoch bestehen.
Welche Transaktionen fallen unter das 50 %-Regime?
Der Pauschalabzug gilt für:
- Anschaffungen von Anlagevermögen (außer zum Weiterverkauf)
- Operatives Leasing und langfristige Miete
- Betriebskosten des Fahrzeugs (Kraftstoff, Reparaturen, Ersatzteile usw.) – und zwar auch für Fahrzeuge, die vor dem 1. 1. 2026 angeschafft wurden, sofern sie im betreffenden Zeitraum gemischt genutzt werden.
Praxis für Unternehmen und Buchhalter
Wer sich das Leben erleichtert:
- Kleine Unternehmer, die das Fahrzeug auch privat nutzen
- Diejenigen, die sich nicht mit Fahrtenbüchern „herumschlagen“ möchten
- Unternehmen, die einen Vorsteuerabzug von 50 % akzeptieren – im Gegenzug für weniger Papierkram
Wer mehr Aufwand haben wird:
- Unternehmen, die den vollen Vorsteuerabzug anstreben
- Taxidienste und Fahrschulen – sie müssen bereits im ersten Besteuerungszeitraum Fahrzeuge mit 100 % Vorsteuerabzug melden
- Buchhalter – es kommt zu mehr Verwaltungsaufwand; zudem gelten unterschiedliche Kürzungen beim steuerlichen Aufwand und beim Vorsteuerabzug
Für Unterstützung beim neuen Umsatzsteuer-Regime für Fahrzeuge schreiben Sie uns an info@emineopartners.sk – unsere Steuerberater helfen Ihnen, ein System einzurichten, das für Sie vorteilhaft, nachhaltig und vor allem frei von unnötigen Problemen mit dem Finanzamt ist.
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