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Ing. Marcel Muráni

Ing. Marcel Muráni, LL.M.
Steuerberater, Partner

Im Einklang mit dem Ziel der Regierung der Slowakischen Republik, den Kampf gegen Steuerbetrug zu intensivieren und Steuerhinterziehung einzudämmen, werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 bedeutende Änderungen im Bereich der Registrierung für die Mehrwertsteuer vorbereitet. Die neue Rechtsregelung reagiert insbesondere auf Situationen, in denen unternehmerische Aktivitäten auf mehrere formal eigenständige Subjekte aufgeteilt werden, nur um so der Pflicht zur Registrierung für die MwSt. zu entgehen oder um die mit dem Status eines Nicht-Steuerpflichtigen verbundenen Vorteile zu behalten. Solche Vorgehensweisen erschweren dem Finanzamt die Kontrolle der Steuerpflichten und führen häufig zu einer Verfälschung des Wettbewerbs.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das Mehrwertsteuergesetz um einen neuen § 4c „Registrierung einer Gruppe von Amts wegen“ zu ergänzen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das es dem Finanzamt ermöglicht, über die Registrierung mehrerer steuerpflichtiger Personen als eines einzigen Mehrwertsteuerpflichtigen zu entscheiden, wenn deren gemeinsame unternehmerische Tätigkeit auf die Umgehung steuerlicher Verpflichtungen ausgerichtet ist. Der erste Absatz dieser Bestimmung definiert die Gründe für eine Registrierung genau – es handelt sich um Fälle, in denen mehrere Unternehmer eine Tätigkeit mit dem Hauptziel ausüben, die Steuerzahlung zu vermeiden.

Verfahrensablauf

Um Transparenz und die Möglichkeit der Verteidigung für die betroffenen Subjekte sicherzustellen, legt das Gesetz ein klares Verwaltungsverfahren fest:

  • Identifizierung der Subjekte – stellt das Finanzamt fest, dass mehrere Personen eine unternehmerische Tätigkeit in einer Weise ausüben, die die Gründe für eine Gruppenregistrierung erfüllt, sendet es diesen Personen eine Aufforderung.
  • Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – nach Zustellung der Aufforderung an alle betroffenen Subjekte beginnt eine 8-tägige Frist zu laufen, innerhalb derer sie sich auf einen gemeinsamen Vertreter einigen müssen.
  • Vom Finanzamt bestellter Vertreter – kommt eine Einigung der Subjekte nicht zustande, bestimmt das Finanzamt den Vertreter selbst.
  • Aufforderung zur Stellungnahme – das Finanzamt sendet dem Vertreter anschließend eine Aufforderung, in der die konkreten Gründe für die beabsichtigte Registrierung angeführt werden. Der Vertreter hat die Möglichkeit, sich dazu zu äußern; die Frist für die Stellungnahme beträgt mindestens 15 Tage.
  • Entscheidung über die Registrierung – kann der Vertreter nicht nachweisen, dass die Gründe des Finanzamts unbegründet sind, entscheidet das Finanzamt über die Registrierung der Gruppe von Amts wegen.
  • Rechtsmittel – die betroffenen Personen können innerhalb von 8 Tagen Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Registrierung erst mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird.

Stellung und Funktionsweise der registrierten Gruppe

Nach der Registrierung tritt die registrierte Gruppe gegenüber Dritten als ein einziger Mehrwertsteuerpflichtiger auf. In diesem Zusammenhang wird der Gruppe eine gemeinsame Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (UID für MwSt.) zugeteilt, die alle Mitglieder der Gruppe bei der Ausführung steuerbarer Umsätze gegenüber externen Subjekten zu verwenden verpflichtet sind. Die einheitliche Bezeichnung der Gruppe stellt eine konsistente Identifizierung bei allen steuerlichen Vorgängen sicher.

Wechselseitige Transaktionen zwischen den Mitgliedern der Gruppe gelten nicht als Gegenstand der Mehrwertsteuer, da sie als interne Vorgänge innerhalb eines einzigen Steuerpflichtigen qualifiziert werden. Dadurch entfällt die Pflicht, auf diese Leistungen Steuer zu erheben, und gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand aus innergruppenbezogenen Transaktionen verringert.

Die registrierte Gruppe trägt zugleich eine gemeinsame Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher Steuerpflichten nach dem Mehrwertsteuergesetz. Diese gesamtschuldnerische Haftung stärkt die Rechtssicherheit und trägt zu einer effizienteren Kontrolltätigkeit seitens des Finanzamts bei.

Schluss

Von dem vorgeschlagenen Gesetz verspricht sich das Finanzamt insbesondere eine effizientere Erhebung der Mehrwertsteuer. Das Finanzamt erhält dadurch ein wirksames Instrument, um einzugreifen, wenn es eine Gruppe von Subjekten identifiziert, die sich durch die formale Aufteilung ihrer Tätigkeit der Registrierung und der anschließenden Zahlung der Mehrwertsteuer entziehen.

Wie alle unter Zeitdruck vorbereiteten Gesetze weist auch dieses Gesetz mehrere praktische Mängel auf, wodurch nicht alle Änderungen im Einklang mit den Vorstellungen der Finanzverwaltung über das Funktionieren des Gesetzes stehen werden. Daher ist es möglich, dass das Gesetz noch nachträglich angepasst wird. Über weitere Änderungen werden wir Sie informieren. Wenn Sie keine Neuigkeiten aus diesem Bereich verpassen möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.

 

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