
Ing. Marcel Muráni, LL.M.
Steuerberater
Firmenfahrzeug in einer slowakischen Gesellschaft: 100 % oder 50 % Vorsteuerabzug?
Für ausländische Unternehmen kann die Slowakei ein attraktiver Standort für Geschäftstätigkeiten, Handel oder die Expansion bestehender Aktivitäten sein. Nach der Gründung einer slowakischen Gesellschaft stellen sich jedoch schnell praktische Fragen zu Bankkonto, Rechnungsstellung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und häufig auch zum Firmenfahrzeug.
Ein Firmenfahrzeug kann vom Geschäftsführer, von Mitarbeitern oder vom lokalen Team genutzt werden. Es dient beispielsweise für Geschäftstermine, Kundenbesuche, grenzüberschreitende Reisen oder den täglichen Geschäftsbetrieb.
Aus Sicht der slowakischen Mehrwertsteuer (MwSt.) ist jedoch entscheidend, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Nicht jedes Firmenfahrzeug berechtigt automatisch zu einem 100%igen Vorsteuerabzug.
Slowakische Regelungen für Firmenfahrzeuge
Seit 2026 wird bei Personenkraftwagen stärker auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs geachtet.
Wird ein Fahrzeug ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzt und kann das Unternehmen dies nachweisen, kann unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ein 100%iger Vorsteuerabzug möglich sein.
Wird das Fahrzeug hingegen auch privat genutzt oder kann das Unternehmen die ausschließliche betriebliche Nutzung nicht nachweisen, gilt in der Regel ein 50%iger Vorsteuerabzug.
Für ausländische Gesellschafter oder Eigentümer einer slowakischen Gesellschaft ist es daher wichtig, sich nicht auf die allgemeine Annahme zu verlassen, dass ein Firmenfahrzeug automatisch zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt.
100 % Vorsteuerabzug erfordert einen Nachweis
Für einen 100%igen Vorsteuerabzug reicht es nicht aus, lediglich zu erklären, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt. Die slowakische Gesellschaft muss nachweisen können, dass das Fahrzeug ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzt wird.
In der Praxis bedeutet dies insbesondere:
- eine korrekt geregelte Nutzung des Fahrzeugs,
- die entsprechende Meldung an das Finanzamt,
- eine elektronische Fahrtenaufzeichnung,
- einen konkreten Zweck für jede einzelne Fahrt,
- eine klare Trennung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung,
- die Übereinstimmung zwischen Fahrtenbuch, Buchhaltung und den Fahrzeugkosten.
Dies ist besonders wichtig für Gesellschaften, die aus dem Ausland geführt werden, oder für Unternehmen, bei denen das Fahrzeug von einem Geschäftsführer genutzt wird, der regelmäßig zwischen verschiedenen Ländern reist.
Wann ist der 50%ige Vorsteuerabzug die sicherere Lösung?
Wird ein Fahrzeug auch privat genutzt, kann der 50%ige Vorsteuerabzug aus praktischer Sicht die geeignetere Lösung sein.
Dies betrifft beispielsweise folgende Situationen:
der Geschäftsführer nutzt das Fahrzeug auch außerhalb von Geschäftsreisen,
das Fahrzeug wird am Wohnsitz des Nutzers geparkt,
das Fahrzeug wird auch für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verwendet,
die ausschließliche betriebliche Nutzung kann nicht nachgewiesen werden,
das Unternehmen möchte kein detailliertes Fahrtenbuch für den 100%igen Vorsteuerabzug führen.
Für ausländische Unternehmen ist es wichtig, die Entscheidung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs zu treffen und nicht danach, welcher Vorsteuerabzugsmodus auf dem Papier vorteilhafter erscheint.
Fahrtenbuch in einer slowakischen Gesellschaft
Bei einem 100%igen Vorsteuerabzug ist das Fahrtenbuch von zentraler Bedeutung. Es sollte elektronisch geführt werden und in einem auswertbaren Format vorliegen.
Für ausländische Unternehmen empfiehlt es sich, das Fahrtenbuch so zu gestalten, dass es sowohl für Personen verständlich ist, die das Unternehmen aus dem Ausland steuern, als auch für die slowakische Buchhaltung und die steuerliche Beurteilung verwendet werden kann.
Das Fahrtenbuch sollte insbesondere folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Fahrzeug,
- Angaben zum Fahrer,
- Datum und Uhrzeit der Fahrt,
- gefahrene Strecke,
- Zweck der Fahrt,
- Kilometerstand,
- gegebenenfalls Verweise auf zugehörige Belege oder Dokumente.
Wichtig ist, dass die Angaben nicht nur formal erfasst werden. Sie müssen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs nachvollziehbar und plausibel sein.
Risikosituationen für ausländische Unternehmen
Bei Firmenfahrzeugen in einer slowakischen Gesellschaft können insbesondere folgende Situationen steuerlich sensibel sein:
- das Fahrzeug wird vom ausländischen Geschäftsführer auch privat genutzt,
- das Fahrzeug wird für Fahrten zwischen verschiedenen Ländern genutzt, ohne dass eine ausreichende Dokumentation vorliegt,
- die Zwecke der Fahrten werden zu allgemein beschrieben,
- das Unternehmen verfügt über keine klaren Regelungen zur Fahrzeugnutzung,
- die Kraftstoff- und Wartungskosten stimmen nicht mit den Angaben im Fahrtenbuch überein,
- es ist nicht eindeutig geregelt, wer die Fahrzeugnutzung genehmigt und kontrolliert,
- das Unternehmen beansprucht einen 100%igen Vorsteuerabzug, kann die ausschließliche betriebliche Nutzung jedoch nicht nachweisen.
Diese Situationen führen nicht automatisch zu steuerlichen Problemen. Sie können jedoch bei einer Prüfung durch die slowakischen Steuerbehörden Fragen aufwerfen und sollten daher rechtzeitig analysiert und dokumentiert werden.
EMINEO PARTNERS als lokaler Partner
EMINEO PARTNERS unterstützt ausländische Unternehmen dabei, das slowakische Geschäftsumfeld zu verstehen und praxisorientierte Prozesse so zu gestalten, dass sie im täglichen Geschäftsablauf funktionieren.
Bei Firmenfahrzeugen geht es nicht nur um den Kauf eines Fahrzeugs oder die Verbuchung einer einzelnen Rechnung. Entscheidend sind die korrekte Behandlung der Mehrwertsteuer, die ordnungsgemäße Buchhaltung, eine nachvollziehbare Fahrtenaufzeichnung, klare interne Richtlinien sowie eine vollständige Dokumentation.
Als Mitglied des internationalen Netzwerks ETL GLOBAL verbindet EMINEO PARTNERS fundierte Kenntnisse des slowakischen Marktes mit internationaler Expertise. Für ausländische Unternehmen bedeutet dies einen Partner, der sowohl die slowakischen Vorschriften als auch die Erwartungen internationaler Eigentümer, Geschäftsführer und Unternehmensgruppen versteht.
Wenn Sie planen, ein Firmenfahrzeug in einer slowakischen Gesellschaft zu nutzen oder bereits Vorsteuer für ein Fahrzeug geltend machen, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob der gewählte Vorsteuerabzugsmodus korrekt eingerichtet ist und den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen entspricht. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, steuerliche Risiken zu vermeiden und mögliche Probleme bei einer späteren Steuerprüfung zu minimieren.
Die Informationen auf dieser Website sollen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen, buchhalterischen und rechtlichen Vorschriften geben. Sie sind in keiner Weise als Leitfaden für die Anwendung in der Praxis gedacht, die von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften erheblich abweichen kann. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Garantie für eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sonstige professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die Informationen dürfen daher nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstigen Berater angesehen werden. EMINEO PARTNERS ist nicht verantwortlich oder haftbar für Unstimmigkeiten, Auslassungen oder Ergebnisse, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Alle Informationen und Beispiele werden ohne Gewähr für ihre Anwendbarkeit in der Praxis zur Verfügung gestellt. EMINEO PARTNERS ist nicht verpflichtet, die auf dieser Website bereitgestellten Informationen und Beispiele an die geltenden Rechtsvorschriften anzupassen.
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Zusammenfassung des Artikels
Für ausländische Unternehmen, die eine slowakische Gesellschaft gründen oder verwalten, ist das Firmenfahrzeug häufig ein wichtiges praktisches Thema. Das Fahrzeug kann vom Geschäftsführer, von Mitarbeitern oder vom lokalen Team für Geschäftstermine, grenzüberschreitende Reisen, Serviceeinsätze oder den täglichen Geschäftsbetrieb genutzt werden.
Aus slowakischer steuerlicher Sicht bedeutet ein Firmenfahrzeug jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf einen 100%igen Vorsteuerabzug. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt oder kann das Unternehmen die ausschließliche betriebliche Nutzung nicht nachweisen, kommt in der Regel nur ein 50%iger Vorsteuerabzug in Betracht. Für einen 100%igen Vorsteuerabzug müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der entsprechenden Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt sowie die Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs, das die ausschließliche geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs nachvollziehbar dokumentiert.
In diesem Artikel erläutern wir, worauf ausländische Unternehmen in Bezug auf Firmenwagen in der Slowakei achten sollten, warum es wichtig ist, zwischen geschäftlicher und privater Nutzung des Fahrzeugs zu unterscheiden, und wie ein lokaler Partner dabei helfen kann, die Mehrwertsteuer, die Buchhaltung und die Aufzeichnungen praktisch und sicher zu gestalten.
FAQ
Kann eine ausländische Gesellschaft mit einer slowakischen Gesellschaft 100 % Vorsteuer für ein Firmenfahrzeug geltend machen?
Wann gilt für ein Firmenfahrzeug der 50%ige Vorsteuerabzug?
Warum ist ein Fahrtenbuch wichtig?
Ist es problematisch, wenn ein ausländischer Geschäftsführer das Fahrzeug auch privat nutzt?
Was sollte ein ausländisches Unternehmen bei einem Firmenfahrzeug in der Slowakei regeln?
Wie kann EMINEO PARTNERS helfen?
Dank der umfassenden Kenntnis des slowakischen Steuer- und Geschäftsumfelds sowie der Mitgliedschaft im internationalen Netzwerk ETL GLOBAL kann EMINEO PARTNERS sowohl lokale Anforderungen als auch die Bedürfnisse ausländischer Eigentümer, Geschäftsführer und Unternehmensgruppen berücksichtigen.
