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Viktória Horáčiková

Ing. Viktória Horáčiková
Steuerberater

Die Regierung hat das Konsolidierungspaket 2026 vorgestellt, dessen Hauptziel die Senkung des Defizits der öffentlichen Finanzen ist. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen betreffen werden.

Änderungen für Arbeitnehmer und Bürger

  • Krankengeld und Lohnfortzahlung
    Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 14 Tage statt der bisher 10 Tage zu leisten.
  • Arbeitslosengeld 
    • Ab dem 4. Monat wird die Leistung schrittweise reduziert:
    • 1.–3. Monat: 50 % (unverändert)
    • 4. Monat: 40 %
    • 5. Monat: 30 %
    • 5. Monat: 20 %
  • Progressive Einkommensteuer
    Die Erhöhung der Steuersätze betrifft vor allem Besserverdienende:

    • bis 44.000 € pro Jahr (Bruttomonatsgehalt bis 4.282 €): 19 %
    • über 44.000 €: 25 %
    • über 60.000 €: 30 %
    • über 75.000 €: 35 %
      Verfassungsorgane und Abgeordnete zahlen zusätzlich 10 %.
  • Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel
    Der Mehrwertsteuersatz wird für Produkte mit erhöhtem Zucker- und Salzgehalt – z. B. Süßigkeiten, Eis, gezuckerte Erfrischungsgetränke oder Chips – von 19 % auf 23 % erhöht.
  • Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge
    Die Beiträge von Arbeitnehmern, Selbständigen und freiwilligen Versicherten steigen um 1 %.
  • Änderung der Beitragsbefreiung für Selbständige
    Neue Selbständige müssen bereits nach 6 Monaten unternehmerischer Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge zahlen (bisher 12 Monate). Außerdem steigen die Mindestbeiträge um 20 %.

 

Änderungen für Unternehmer und Unternehmen

  • Lizenzsteuer für Großunternehmen
    Für Unternehmen mit steuerpflichtigem Einkommen über 5 Mio. € wird eine neue Lizenzsteuer von 11.520 € eingeführt (bisher 3.840 €). Maßnahme betrifft etwa 1.400 große Unternehmen.
  • Erhöhung des Sonderbeitrags im Bereich kollektiver Investitionen
    Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften, Pensionsfonds und Pensionskassen zahlen künftig 15 % Sonderbeitrag statt bisher 4,36 %.
  • Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei Firmenwagen
    Wenn ein Firmenwagen auch privat genutzt wird, ist der Vorsteuerabzug auf 50 % begrenzt.
    Der volle Abzug bleibt nur bei ausschließlich betrieblicher Nutzung.
  • Erhöhung der Besteuerung von Glücksspielen
    Die Abgabe auf Online-Spiele steigt von 27 % auf 30 %, auch die Besteuerung von stationären Spielstätten wird erhöht. Zudem wird eine Steuer auf Bankgebühren bei Einzahlungen für Glücksspiele eingeführt.
  • Steueramnestie (Generelle Steuervergebung)
    Steuerpflichtige können vom 1.1.2026 bis 30.6.2026 Steuern nachzahlen oder deklarieren, ohne Straf- oder Zinszahlungen. Dies betrifft Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Kfz-Steuer und Versicherungssteuer.
  • Erhöhung des Versicherungssteuersatzes
    Der Steuersatz für Nichtlebensversicherungen steigt von 8 % auf 10 %.

 

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